Schriftliche Anfragen: Bearbeitung von Einspruchsverfahren in der bayerischen Finanzverwaltung

Unsere Schriftliche Anfrage vom 24.07.2026 und die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat findet ihr hier!

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 07.09.2026

Vorbemerkung:

Die Schriftliche Anfrage adressiert vereinzelt Fragen zu verschiedenen finanzamtsspezifischen Leistungswerten einzelner Finanzämter. Die jeweiligen leistungsspezifischen Einzelwerte werden von einer Vielzahl verschiedener Faktoren, insbesondere von den jeweiligen lokalen Verhältnissen, maßgeblich beeinflusst und sind somit für den Einzelfall von den zum betreffenden Zeitpunkt gegebenen Rahmenbedingungen abhängig. Es wird um Verständnis gebeten, dass zum einen angesichts dessen eine Aufschlüsselung der Ergebnisse auf einzelne Finanzämter nicht erfolgen kann. Zum anderen können aus Daten eines einzelnen Finanzamts keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf die möglichen Ursachen für etwaige Entwicklungen gezogen werden. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat steht gegenüber seinem nachgeordneten Dienstbereich und insbesondere gegenüber den dort Beschäftigten aus Gründen der Objektivität sowie der Fürsorge in der Pflicht, möglichen Fehlinterpretationen oder Pauschalurteilen vorzubeugen.

Sofern zu den erbetenen Werten Daten vorliegen, wird stattdessen jeweils der bayerische Durchschnittswert dargestellt. Dieser lässt den entscheidenden Gesamteindruck klar erkennen.

1.a) Wie viele Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide sind zum Stichtag 30. Juni 2026 in den bayerischen Finanzämtern anhängig (bitte insgesamt sowie nach Finanzämtern aufschlüsseln)?

Zum 30. Juni 2026 waren insgesamt 335 340 Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide in den bayerischen Finanzämtern anhängig.

1.b) Wie lange sind die zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängigen Einspruchsverfahren bereits anhängig (bitte nach einer Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten, mehr als sechs Monaten bis zu einem Jahr, mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren sowie mehr als zwei Jahren aufschlüsseln)?

Nachfolgende Tabelle bildet die Verfahrensdauer der zum 30. Juni 2026 anhängigen Einspruchsverfahren ab.

1.c) Wie viele der zum Stichtag 30. Juni 2026 anhängigen Einspruchsverfahren ruhen aufgrund gesetzlicher oder verfahrensrechtlicher Gründe?

Zum 30. Juni 2026 ruhten 207 546 Einspruchsverfahren.

2.a) Wie viele Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide sind seit 2020 jährlich eingegangen?

Nachfolgende Tabelle bildet die Eingänge von Einsprüchen gegen Einkommensteuerbescheide aufgeschlüsselt nach Jahren ab. Der Wert für das Jahr 2026 bildet den Stand zum 31. Juli 2026 ab.

2.b) Wie viele Einspruchsverfahren wurden seit 2020 jährlich abgeschlossen?

Nachfolgende Tabelle bildet die Anzahl der erledigten Einsprüche aufgeschlüsselt nach Jahren ab. Der Wert für das Jahr 2026 bildet den Stand zum 31. Juli 2026 ab.

Die erhöhte Zahl der in 2025 abgeschlossenen Einspruchsverfahren in Vergleich zu den anderen Jahren ergibt sich aus den verfahrensrechtlichen Wirkungen der Allgemeinverfügung vom 4. August 2025 (BStBl I 2025 S. 1522) zur Erledigung von Einsprüchen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020.

3. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Einspruchsverfahrens gegen Einkommensteuerbescheide vom Eingang des Einspruchs bis zur Entscheidung durchschnittlich (bitte seit 2020 jährlich angeben)?

Nachfolgende Tabelle bildet die durchschnittliche Laufzeit erledigter Einsprüche in Monaten aufgeschlüsselt nach Jahren ab.

4.a) Wie viele Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide wurden seit 2020 den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter zur Entscheidung vorgelegt (bitte jährlich angeben)?

Nachfolgende Tabelle bildet die Anzahl der Abgaben an die Rechtsbehelfsstellen pro Jahr ab. Der Wert für das Jahr 2026 bildet den Stand zum 31. Juli 2026 ab.

4.b) Wie viele Verfahren befinden sich derzeit in den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter in Bearbeitung (bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln)?

Zum 31. Juli 2026 wurden in den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter insgesamt 71 994 Verfahren bearbeitet.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

5.a) Wie viele Vollzeitäquivalente standen den Rechtsbehelfsstellen der bayerischen Finanzämter seit 2020 jährlich zur Bearbeitung von Einspruchsverfahren zur Verfügung (bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln)?

Nachfolgende Tabelle bildet die Ist-Besetzung der Rechtsbehelfsstellen auf Bearbeiterebene (3. Qualifikationsebene – QE3) ab. Zur Anzahl der Besetzung durch Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter liegen keine Daten vor, da diese in ihren Sachgebieten häufig nicht nur Rechtsbehelfsstellen betreuen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

5.b) Wie viele Einspruchsverfahren befanden sich zum jeweiligen Jahresende seit 2020 in Bearbeitung bei den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter (bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln)?

Nachfolgende Tabelle bildet die Zahl der Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerfestsetzungen, die sich zum jeweiligen Jahresende in Bearbeitung in den Rechtsbehelfsstellen in ganz Bayern befanden, ab.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

6.a) Wie viele seit 2020 abgeschlossene Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide endeten mit einer vollständigen Stattgabe des Einspruchs (bitte jährlich angeben)?

Statistische Zahlen zu einer „vollständigen Stattgabe” von Einsprüchen existieren nicht. Aufgezeichnet werden Einsprüche, denen „abgeholfen” wurde. Hierunter fallen aber z. B. auch jene Einsprüche, bei denen sich der Einspruchsführer und das Finanzamt auf einen Lösungsweg verständigt haben. Solche Einsprüche stellen regelmäßig keine „vollständigen Stattgaben” dar.

Nachfolgende Tabelle bildet die Zahl der Fälle ab, in denen dem Einspruch abgeholfen wurde. Der Wert für das Jahr 2026 bildet den Stand zum 31. Juli 2026 ab.

6.b) Wie viele seit 2020 abgeschlossene Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide endeten mit einer teilweisen Stattgabe des Einspruchs (bitte jährlich angeben)?

6.c) Wie viele seit 2020 abgeschlossene Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide wurden vollständig zurückgewiesen (bitte jährlich angeben)?

Frage 6b und Frage 6c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die existierenden Daten zu „Einspruchsentscheidungen” lassen keine Unterscheidung zwischen einer teilweisen und vollständigen Zurückweisung zu. Nachfolgende Tabelle bildet die Anzahl der Einspruchserledigungen durch Einspruchsentscheidung pro Jahr ab. Der Wert für das Jahr 2026 bildet den Stand zum 31. Juli 2026 ab.

In den Werten für das Kalenderjahr 2025 spiegeln sich erneut die Auswirkungen der Allgemeinverfügung vom 4. August 2025 (BStBl I 2025 S. 1522) zur Erledigung der „alten” Einsprüche zum Solidaritätszuschlag wider.

Die erhöhte Anzahl der gespeicherten Einspruchsentscheidungen in 2021 ist darauf zurückzuführen, dass Einsprüche zu Zinsfestsetzungen nach § 233a Abgabenordnung zur Einkommensteuer durch die Allgemeinverfügung vom 29. November 2021 (BStBl I 2021 S. 2159) erledigt wurden.