Schriftliche Anfrage: Übermittlung der Grundsteuermessbeträge an Kommunen

Hier finden Sie meine Anfrage zum Download.

1. Wie viele bayerische Kommunen haben bereits ihre vollständigen Grundsteuermessbeträge übermittelt bekommen (bitte als absolute Zahl und prozentual angeben)?
Bis Mitte Oktober 2024 wurden in Bayern insgesamt 5 840 601 Hauptfeststellungen
durchgeführt. Dies entspricht einer Erledigungsquote von 91,7 Prozent bezogen auf
die zu erwartende Gesamtzahl der Grundsteuerfälle. Die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag werden den Kommunen laufend zum Abruf zur Verfügung gestellt.
2. Wie viele Grundsteuermessbeträge befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung (bitte als absolute Zahl und prozentual angeben)?
Mitte Oktober 2024 waren in Bayern noch 526 327 Hauptfeststellungen offen. Dies entspricht einer Quote von 8,3 Prozent bezogen auf die zu erwartende Gesamtzahl der Grundsteuerfälle. Derzeit sind in erster Linie noch Fälle offen, in denen keine Grundsteuererklärung abgegeben wurde. Diese müssen von den Finanzämtern geschätzt werden.
3. Mit welchem Zeitrahmen rechnet die Staatsregierung für die vollständige Übermittlung aller Grundsteuermessbeträge an die bayerischen Kommunen?
Es wird angestrebt, dass bis zum 31. Dezember 2024 möglichst zu allen Erklärungen
die zugehörigen Messbescheide ergangen sein werden.
4. Welche konkreten technischen, personellen oder rechtlichen Probleme treten bei der Bearbeitung und Übermittlung der vollständigen Grundsteuermessbeträge auf?
Bei der Bearbeitung der Grundsteuererklärungen und der nachfolgenden Festsetzung
der Grundsteuermessbeträge ergaben sich keine besonderen rechtlichen Zweifelsfragen. In einigen Fällen ergaben sich jedoch Unklarheiten hinsichtlich der Rechtsanwendung beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung, z. B. wie die Wohn- bzw. Nutzflächen zu ermitteln sind oder wann und in welcher Höhe Freibeträge für Garagen bzw. Nebengebäude gewährt werden. Diese Unklarheiten konnten durch die Hotline bzw. mittels des umfangreichen Informationsangebots des Landesamts für Steuern (LfSt)
im Internet in aller Regel rasch geklärt werden. Technische Probleme sind nicht bekannt. Die hingegen erwartbar hohe Spitzenbelastung an den Finanzämtern meistern die Beschäftigten mit höchstem Einsatz.
5. Wie viele Kommunen haben auf der Basis neuer Grundsteuermess beträge bereits ihre Hebesätze angepasst?
Informationen über die Anzahl der Kommunen, die auf Basis neuer Grundsteuermessbeträge ihre Hebesätze angepasst haben, liegen nicht vor. Es wird nicht erfasst, ob die Anpassung der Hebesätze auf der Übermittlung der Grundsteuermessbeträge an die Gemeinden basiert.