Am 12.10.2022 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Personalausstattung der Finanzverwaltung und hierbei insbesondere bezüglich der Finanzämter und der Betriebsprüfung. Meine Fragen wurden am 07.11.2022 von dem Staatsministerium für Finanzen und für Heimat beantwortet:
Die Staatsregierung wird gefragt:
1.1 Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten?
1.2 Wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen (jeweils für die Jahre 2019 bis 2022)?
Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 01.01.2019 waren insgesamt 19 803 Vollzeitkräfte (aktive Beamteinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende sowie Beschäftigte in Ausbildungsqualifizierung) an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beschäftigt. Zum Stichtag 01.01.2020 beläuft sich die Ist-Besetzung an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern auf insgesamt 19 628 Vollzeitkräfte. Zum Stichtag 01.01.2021 beläuft sich die Ist-Besetzung an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern auf insgesamt 20 026 Vollzeitkräfte.
Zum Stichtag 01.01.2022 waren insgesamt 19 660 Vollzeitkräfte an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beschäftigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Rückgang der Besetzungszahlen im Jahr 2021 allein auf einem Rückgang der Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter beruht. Die Ist-Besetzung bei den Finanzämtern ohne Berücksichtigung der Beschäftigten in Ausbildung stieg im gleichen Zeitraum (01.01.2021 bis 01.01.2022) um rund 296 Vollzeitkräfte.
Die Anzahl der Stellen für planmäßige Beamte, Arbeitnehmer, Anwärter und Auszubildende an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beträgt zum 01.01.2019 insgesamt rund 20 493, zum 01.01.2020 rund 20 537, zum 01.01.2021 rund 20 974 und zum 01.01.2022 rund 21 188 Stellen.
2.1 Wie viele Anwärter befinden sich in den Jahren 2019 bis 2022 in der zweiten und dritten Qualifizierungsebene in der Ausbildung?
Zum Stichtag 01.01.2019 befanden sich insgesamt 3 093 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1 262 Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter – 2. Qualifikationsebene und 1 831 Steuerinspektoranwärterinnen und -anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2020 befanden sich insgesamt 2 865 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1 229 Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter – 2. Qualifikationsebene und 1 636 Steuerinspektoranwärterinnen und -anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2021 befanden sich insgesamt 3 142 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1 516 Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter – 2. Qualifikationsebene und 1 626 Steuerinspektoranwärterinnen und -anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2022 befanden sich insgesamt 2 467 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1 360 Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter – 2. Qualifikationsebene und 1 107 Steuerinspektoranwärterinnen und anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung.
Am Landesamt für Steuern – Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) waren zum Stichtag 01.01.2019 insgesamt 43, zum Stichtag 01.01.2020 insgesamt 35, zum Stichtag 01.01.2021 insgesamt 39 und zum Stichtag 01.01.2022 insgesamt 49 Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärter (3. Qualifikationsebene) in Ausbildung.
2.2 Wie hoch sind oder waren (jeweils in den Jahren 2019 bis 2022) die gesamten Ausgaben für die Finanzverwaltung?
Die gesamten Ist-Ausgaben der Steuerverwaltung betrugen im Jahr 2019 rund 1,1 Mrd. Euro und in den Jahren 2020 bis 2021 jeweils rund 1,2 Mrd. Euro. Das Ausgabesoll für 2022 beträgt rund 1,2 Mrd. Euro (die Ist-Ausgaben für 2022 sind noch nicht bekannt).
3.1 Wie hoch waren oder sind voraussichtlich die gesamten Steuereinnahmen in den Jahren 2019 bis 2022?
3.2 Wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Staatsfinanzverwaltung verwalteten Steuerarten?
Die Fragen 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beantwortet.
Die gesamten Einnahmen der von den Finanzämtern in Bayern verwalteten Steuern, also einschließlich Bundes- und Gemeindeanteile (Steueraufkommen), setzen sich in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt zusammen (in Tsd. Euro):
Schätzungen zu den Einnahmen aus einzelnen Steuerarten bzw. zum Gesamtsteueraufkommen der Finanzämter in Bayern erfolgen nicht, sodass für 2022 keine Beträge genannt werden können.
4.1 Wie viele Beanstandungen durch den Obersten Rechnungshof (ORH) von Steuerfestsetzungen und -prüfungen gab es von 2018 bis 2021?
4.2 Wie hoch waren die Abweichungen?
4.3 Wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwickelt?
Die Fragen 4.1 bis 4.3 werden gemeinsam beantwortet.
Die wesentlichen Feststellungen des ORH sind in seinen Jahresberichten zusammengefasst. Die darin angegebenen Zahlen sind regelmäßig Hochrechnungen. Die dem Jahresbericht zugrundeliegenden detaillierten Prüfungsmitteilungen enthalten verschiedene, verbal beschriebene Beanstandungen, deren genaue Zahl und genauer
Umfang im Einzelnen nicht ermittelt werden können.