Schriftliche Anfrage: Erbschaftssteuer im Falle der thailändischen Königsfamilie

Claudia Köhler und ich stellten an das Finanzministerium für Heimat und Finanzen eine schriftliche Anfrage, um Auskunft über die Steuerpflicht der thailändischen Königsfamilie erhalten.

Der thailändische König Maha Vajiralongkorn erbte nach dem Tod seines Vaters ca. zehn Milliarden Euro. Da er damals seine Villa in Tutzing als Wohnsitz nutzte, wäre in Bayern Erbschaftssteuer fällig geworden. Der König deklarierte laut Presseberichten seine Villa zum Konsulat um. War es, um der Erbschaftssteuerveranlagung zu entgehen? In der Antwort auf unsere Anfrage heißt es, dass keine Konsulate außerhalb von München neu gemeldet wurden. Zudem bestehe zwar eine Steuerpflicht, aber es gelte das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung”.  Dazu sage ich: “Wir Landtags-Grüne setzen uns für Steuergerechtigkeit ein. Dazu gehört auch, dass sich Menschen mit hohen Erbschaften an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen beteiligen und nicht in Steuerschlupflöcher abtauchen.”

Hier finden Sie die Anfrage vom 19. Juni 2020 mit der Antwort der Staatsregierung.

Hier geht’s zur Berichterstattung bei RTL vom 18.06.2020.