Meine schriftliche Anfrage vom 28.01.2020:
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte (in Vollzeitäquivalenten) im Landesamt für Steuern, deren Stellen in Kap. 06 04 ausgewiesen sind, sind Stand Ende des Jahres 2019, aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen,
a) unter 25 Jahren alt,
b) zwischen 26 und bis 54 Jahre alt,
c) 55 Jahre alt und älter?
2. Von welcher Zahl an Ruhestandseintritten bis zum Jahr 2030 aus Frage 1 a, b und c geht die Staatsregierung jeweils aus?
3. Wie viele Beamtinnen und Beamte (in Vollzeitäquivalenten) in den Finanzämtern, deren Stellen in Kap. 06 05 ausgewiesen sind, sind Stand Ende des Jahres 2019, aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen,
a) unter 25 Jahren alt,
b) zwischen 26 und bis 54 Jahre alt,
c) 55 Jahre alt und älter?
4. Von welcher Zahl an Ruhestandseintritten bis zum Jahr 2030 aus Frage 3 a, b und c geht die Staatsregierung jeweils aus?
5. Wie viele Beamtinnen und Beamte (in Vollzeitäquivalenten) an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, deren Stellen in Kap. 06 14 ausgewiesen sind, sind Stand Ende des Jahres 2019, aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen,
a) unter 25 Jahren alt,
b) zwischen 26 und bis 54 Jahre alt,
c) 55 Jahre alt und älter?
6. Von welcher Zahl an Ruhestandseintritten bis zum Jahr 2030 aus Frage 5 a, b und c geht die Staatsregierung jeweils aus?
7. Wie viele Beamtinnen und Beamte (in Vollzeitäquivalenten) im Landesamt für Finanzen, deren Stellen in Kap. 06 15 ausgewiesen sind, sind Stand Ende des Jahres 2019, aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen,
a) unter 25 Jahren alt,
b) zwischen 26 und bis 54 Jahre alt,
c) 55 Jahre alt und älter?
8. Von welcher Zahl an Ruhestandseintritten bis zum Jahr 2030 aus Frage 7 a, b und c geht die Staatsregierung jeweils aus?
Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.