Unsere Anfrage zum Plenum zur Plenarsitzung am 07.07.2026 und die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration findet ihr hier!
Vor dem Hintergrund der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordneten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Gesellschaften der Deutsche Finance Group frage ich die Staatsregierung, wie hoch nach aktuellem Stand die bereits realisierten Wertberichtigungen sowie das noch bestehende Verlustrisiko der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) aus ihren über Fonds der Deutsche Finance Group getätigten US-Immobilieninvestments sind (bitte nach einzelnen Fonds sowie nach bereits realisierten Wertberichtigungen und noch bestehendem Verlustrisiko aufschlüsseln), welche Erkenntnisse der Staatsregierung darüber vorliegen, ob Fonds, an denen die BVK unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, von den aktuellen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der BaFin betroffen sind oder mit diesen in einem sachlichen Zusammenhang stehen, und seit wann liegen der Staatsregierung Erkenntnisse über Mandatsbeendigungen oder Wechsel der Alternative Investment Fund Manager (AIFM) bei Zielfonds vor, in die die BVK investiert ist?
Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Der jeweils aktuelle Stand der Wertberichtigungen sowie des Verlustrisikos der Bayerischen Versorgungskammer (Versorgungskammer) aus ihren über Fonds der Deutschen Finance Group getätigten US-Immobilieninvestments ist der Website der Versorgungskammer, die laufend aktualisiert wird, zu entnehmen.
Der Staatsregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse vor, ob Fonds, an denen die Versorgungskammer unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, von den aktuellen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betroffen sind oder ob diese in einem sachlichen Zusammenhang damit stehen.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde Anfang Oktober 2025 über die Kündigung des Mandats eines AIFM sowie Anfang Juni 2026 über die Teilkündigung des Mandats eines weiteren AIFM informiert.