Anfragen zum Plenum: Abschaffung postalischer Hinweise auf Steuervorauszahlungen

Unsere Anfrage zum Plenum zur Plenarsitzung vom 21. bis 23.07.2026 und die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat findet ihr hier!

Ich frage die Staatsregierung, aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden vonseiten der bayerischen Finanzämter postalisch keine Hinweise mehr zu demnächst fälligen Steuervorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer verschickt, wie wurden die Betroffenen über die Abschaffung des Versands dieser Hinweise informiert und um welchen Betrag sind seitdem zusätzliche Säumniszuschläge durch die Finanzämter erhoben worden?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer gehen bereits aus den Bescheiden zur Einkommen- und Körperschaftsteuer hervor. Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen und nicht am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wurden bis einschließlich dem Jahr 2025 quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Der Versand von Erinnerungsschreiben per Post war eine von Bayern als letztem Land angebotene freiwillige Serviceleistung. Da auf den Versand der Erinnerungsschreiben per Post kein Anspruch bestand, bedurfte auch die Einstellung keiner Rechtsgrundlage.

Die Hinweise auf die Umstellung wurden im Vorfeld insbesondere auf den Webseiten der bayerischen Finanzämter sowie des Landesamts für Steuern ab dem 10. Februar 2026 veröffentlicht. Ergänzend wurden örtliche Pressemitteilungen der Finanzämter versandt. Mit Pressemitteilungen vom 13. März 2026, 31. März 2026, 12. Mai 2026, 3. Juni 2026 und 22. Juni 2026 informierte das Landesamt für Steuern erneut über die Maßnahme. Die Pressemitteilungen wurden in der bayerischen Presselandschaft vielfach aufgegriffen. Zudem wurden die Steuerberaterkammern und Fachverbände am 2. März 2026 informiert. Zusätzlich wurde an ca. 427 000 ELSTER-Nutzer am 1. Juni 2026 ein einmaliges Informationsschreiben zur Einstellung der Zahlungserinnerung über ELSTER bereitgestellt.

Zu der Frage, ob und inwieweit Säumniszuschläge, die seit dem 1. Januar 2026 durch die Finanzämter erhoben wurden, als „zusätzlich” anzusehen sind, liegen keine statistischen Erkenntnisse vor.