Anfrage zum Plenum: Stand der Verfahren zu Cum Ex- und Cum Cum-Gestaltungen in Bayern

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 13.05.2024:

Ich frage die Staatsregierung,

  • wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungsverfahren bzw. Verdachtsfälle auf Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen in Bayern in Bezug auf die Zahl der Fälle und den finanziellem Umfang,
  • wie ist der aktuelle Stand zu Anklagen wegen Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen in Bayern in Bezug auf die Zahl der Fälle und den finanziellen Umfang und
  • wann rechnet die Staatsregierung bei aktuell laufenden Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen mit Anklagen?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz
Auf die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Tim Pargent betreffend „Stand der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerraubs in Bayern“ vom 26.08.2021 (Drs. 18/18066) und „Aktueller Stand: Cum-Ex- und Cum-Cum-Ermittlungen in Bayern“ vom 02.08.2022 (Drs. 18/24074) nehme ich Bezug. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I sind dort aktuell noch zwei Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen anhängig.
Bei dem in Zeile 2 der Tabelle auf Seite 4/5 der Drs. 18/18066 und auf Seite 5, Absatz 1, der Drs. 18/24074 genannten Ermittlungskomplex (Steuerschaden 343,6 Mio. Euro) konnten die Ermittlungen zwischenzeitlich in erheblichen Teilen abgeschlossen werden.
Gegen zwei Haupttäter hat die Staatsanwaltschaft München I mit Datum vom 31.10.2023 Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I erhoben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat die zuständige Strafkammer noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft München I teilte weiter mit: Gegen zehn Beschuldigte wurde das Verfahren ebenso wie das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine Bank abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Köln zur Übernahme abgegeben; eine Übernahmebestätigung liegt noch nicht vor. Im Übrigen wurde das Verfahren gegen drei weitere Beschuldigte mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und gegen einen Beschuldigten gemäß § 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine gegen ihn beim Landgericht Bonn anhängige Anklage eingestellt. Gegen einen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Darüber hinaus wurden die Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine Bank und eine Kapitalgesellschaft gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 OWiG eingestellt. Im Hinblick auf drei Investmentfonds, die zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden bzw. über deren Vermögen in einem Fall ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat die Staatsanwaltschaft München I gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG von der Verfolgung abgesehen.
Derzeit sind in diesem Verfahrenskomplex nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I noch Ermittlungen gegen 38 Beschuldigte und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen zwei Banken und eine Kapitalgesellschaft anhängig. Bei dem in Zeile 3 der Tabelle auf Seite 4/5 der Drs. 18/18066 und auf Seite 5, Absatz 4, der Drs. 18/24074 genannten Ermittlungskomplex (Steuerschaden 5,8 Mio. Euro) dauern die Ermittlungen im Hinblick auf die verbliebenen fünf Beschuldigten an. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I werden weitere Abschlussverfügungen in diesem Komplex derzeit geprüft.
Darüber hinaus sind nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I dort keine weiteren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex- oder auch mit Cum-Cum-Gestaltungen anhängig. Weitergehende Informationen können auch mit Blick auf die für die Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit nicht erteilt werden.