Anfrage zum Plenum: Grundsteuerreform: Besetzung Anwärterinnen- und Anwärterstellen in Bayerischen Finanzämtern

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 28.10.2020:

Ich frage die Staatsregierung,

  • wie viele der im Nachtragshaushalt 2019/2020 in Kap 06 05 Tit 422 21 wegen der anstehenden Grundsteuerreform neu ausgebrachten 400 Stellen konnten jeweils besetzt werden (bitte getrennt angeben für Besoldungsgruppen A 6 und A 9 sowie nach dem Datum des Eintritts),
  • weshalb konnten ggf die Stellen nicht besetzt werden und
  • wie viele weitere Anwärterinnen und Anwärterstellen in den Finanzämtern sind ggf nicht besetzt?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Alle der 400 neu ausgebrachten Stellen für Anwärterinnen und Anwärter konnten besetzt werden. Dienstantritt für die Steuersekretäranwärterinnen und anwärter (Einstieg in die 2 Qualifikationsebene) war der 1 September 2020. Dienstantritt für die Steuerinspektoranwärterinnen und anwärter (Einstieg 3 Qualifikationsebene) war der 1 Oktober 2020.
Auch alle weiteren Anwärterinnen und Anwärter werden auf entsprechenden Stellen verrechnet, ohne dass sich rechnerische Reserven für Anwärterinnen und Anwärter ergeben würden.