Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 21.01.2020:
Ich frage die Staatsregierung,
- ob allen zum jetzigen Zeitpunkt in Herrsching Beschäftigten eine Weiterbeschäftigungsgarantie nach Wunsch in Kronach oder am jeweiligen Wohnort gegeben werden kann (bitte aufgegliedert für Verwaltung, Haustechnik und hauptamtlichen/nebenamtlichen Dozent*innen),
- wie die in Herrsching stehenden Gebäude nach dem geplanten Umzug im Jahr 2030 zweckgemäß genutzt werden können (bitte getrennt angeben für die 2013 neu gebauten bzw. 2007 und 2019 (teil-)sanierten Bauteile A.1 und A, die denkmalgeschützten Bauteile B bis D und alle weiteren Bauteile)
- und inwiefern der Nutzen der aktuell geplanten Standortverlegung von Herrsching nach Kronach den Nutzen der bisherigen Planung einer Weiternutzung des Standortes in Herrsching und teilweisen Standortverlegung nach Kronach übersteigt (bitte angeben nach monetären, organisatorischen und studienrelevanten Argumenten)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Die Behördenverlagerung ist ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Deshalb soll für die 2. Stufe Behördenverlagerungen Bayern 2030 das Personalrahmenkonzept weitergelten. Danach erfolgen Umsetzungen, Verset-zungen oder weitere dauerhafte Zuteilungen an die neuen Zielstandorte im Einvernehmen mit den Bediensteten. Mit der Fortgeltung des Personalrah-menkonzepts sind Besitzstandswahrung und Vertrauensschutz im bisherigen Umfang sichergestellt.
Da für die Verlagerung ein Zeitraum bis 2030 angestrebt ist, stellt sich die Frage nach einer angemessenen Nachnutzung der Immobilie in Herrsching erst mittel- oder langfristig und wird von den zuständigen Behörden zu gegebener Zeit entschieden werden.
Schon bisher stammen etwa 50 Prozent der Studierenden am Fachbereich Finanzwesen aus dem nordbayerischen Raum. Durch die Verlagerung von rund 400 weiteren Studienplätzen nach Kronach werden die Möglichkeiten einer heimatnahen Ausbildung für diese Studierenden erweitert. Das Lehr-, Verwaltungs- und sonstige Personal wird langfristig von den hohen Lebenshaltungskosten im Münchner Umland entlastet. Dabei bleibt im südbayerischen Raum die bereits bestehende Außenstelle des Fachbereichs Finanzwesen in Kaufbeuren erhalten.