Am 12. November 2019 stelle ich folgende Anfrage zum Plenum:
Ich frage die Staatsregierung, sieht sie Möglichkeiten, bei dienstlichen Flugreisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes eine Form von Kompensationsleistungen (monetär oder anders) für die dadurch entstandene CO2-Emmissionen zu erbringen und wenn nein, welche Änderungen der bisherigen rechtlichen Grundlagen wären aus Sicht der Staatsregierung nötig (bitte unter Angabe aller entsprechenden Grundlagen), um eine solche Kompensationszahlung zu ermög-lichen?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Für eine CO2-Kompensation ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich, da eine Kompensation ohne Rechtsgrundlage den Haushaltsgrundsätzen der Notwendigkeit und Sparsamkeit (Art. 6 und 7 Bayerische Haushaltsordnung) widersprechen würde. Dessen ungeachtet wurde mit dem Abschluss des Firmenfördervertrages mit der Lufthansa zum 01.04.2019 eine CO2-Kompensation für alle innerdeutschen und in-nereuropäischen Flüge vereinbart, die mit der Lufthansa (inkl. Austrian Airlines und Swiss) durchgeführt werden