Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 15.07.2024:
Ich frage die Staatsregierung,
- wie hoch ist die Gesamtsumme der nichtgeleisteten Steuern aufgrund von Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen angeben),
- wie hoch ist der bisher zurückgezahlte Betrag (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zur Gesamtsumme angeben, ebenfalls getrennt nach Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen) und
- wie hoch ist der Betrag, bei dem eine Rückzahlung aufgrund von Insolvenzen oder anderen Gründen unwahrscheinlich oder ausgeschlossen ist (bitte jeweils Gründe und Gesamtsumme pro Verfahren angeben, ebenfalls aufgeschlüsselt nach Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Auf Grund von Cum-Ex-Gestaltungen ergibt sich nach derzeitigem Stand ein potentielles Gesamt-Steuerausfallrisiko (offene wie auch abgeschlossene Verfahren) von 410,45 Mio. Euro. Hiervon wurden 354,63 Mio. Euro entweder beglichen oder nicht zur Anrechnung zugelassen (entspricht einer Quote von 86,4 Prozent). Eine Uneinbringlichkeit von betroffenen Steuerbeträgen – z. B. auf Grund abgeschlossener Insolvenzverfahren – konnte die bayerische Finanzverwaltung nach derzeitigem Stand in Cum-Ex-Fallkomplexen nicht feststellen.
Die Differenz betrifft Fälle, die aktuell noch bearbeitet werden. Auf Grund von Cum-Cum-Gestaltungen ergibt sich nach derzeitigem Stand ein potenzielles Gesamt-Steuerausfallrisiko aus offenen und abgeschlossenen Verfahren von 221,83 Mio. Euro. Hiervon wurden bisher 33,9 Mio. Euro entweder beglichen oder nicht zur Anrechnung zugelassen (entspricht einer Quote von 15,3 Prozent).
Im Gesamt-Steuerausfallrisiko sind Verfahren mit 22,1 Mio. Euro enthalten, in denen eine Rückzahlung aufgrund von bereits vor Aufdeckung eingetretener Verjährung (betrifft ein Verfahren mit einem Volumen von 785.000 Euro) nicht mehr erfolgen kann oder die Verfahren vor Änderung der Rechtsauffassung in Form des BMF-Schreibens (BMF = Bundesministerium der Finanzen) vom 09.07.2021, BStBl. I 2021, 995, bereits rechtskräftig abgeschlossen waren (betrifft vier Verfahren mit insgesamt 21,3 Mio. Euro). Der Differenzbetrag entfällt auf Verfahren, die sich aktuell noch in Bearbeitung befinden.