Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Florian Siekmann, Stephanie Schuhknecht und Maximilian Deisenhofer befragte ich am 05.01.2022 die Staatsregierung bezüglich der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung durch das Landratsamt Ebersberg. Unsere Fragen wurden am 07.03.2022 von dem Staatsministerium für Inners, für Sport und Integration in Abstimmung mit der Staatskanzlei sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantwortet:
Vorbemerkung des Ministeriums:
Die Beantwortung der Fragen wurde gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags auf den Bereich des staatlichen Landratsamts Ebersberg beschränkt.
Die Beantwortung der Fragen bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffung von „persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) zur Bewältigung der Coronapandemie im Jahr 2020. Regelbeschaffungen von Schutzausrüstung für den allgemeinen Dienstbetrieb der unterschiedlichsten Stellen des Landratsamts Ebersberg werden nachfolgend nicht erfasst.
Die Staatsregierung wird gefragt:
1. Welche Beschaffungen von persönlicher Schutzausrüstung tätigte das Landratsamt Ebersberg im Jahr 2020 (bitte unter Angabe von Stückzahl, Preis, Hersteller und Lieferant)?
Im Jahr 2020 wurden diverse Materialien der PSA durch das Landratsamt Ebersberg für Bedarfsträger beschafft. Dies war notwendig, da insbesondere zu Beginn der Pandemie ein extremer Mangel an Schutzausrüstung, bedingt durch einen weitgehenden Zusammenbruch des Marktes und der etablierten Lieferketten, vorhanden war und auch durch Beschaffungsmaßnahmen des Freistaates die Versorgung der Bedarfsträger vor Ort nicht zu jeder Zeit vollumfänglich gesichert werden konnte.
Die Beschaffungen von PSA, die das Landratsamt Ebersberg in diesem Zeitraum im Einzelnen getätigt hat bzw. deren Kosten ihm in Rechnung gestellt wurden, sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen. Die Beschaffungen sind dort alphabetisch sortiert nach dem jeweiligen Lieferanten (unter weiterer Angabe der Stückzahl der Artikel, des Herstellers, der Zertifizierung bei Masken sowie des Preises) aufgelistet. Bei einzelnen Beschaffungen kann in den Spalten „Hersteller“ und „Zertifizierung“ keine weitere Auskunft gegeben werden, da insofern eine vollständige Dokumentation nicht vorhanden ist. Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Fokus angesichts des zu Beginn der Pandemie bestehenden akuten Bedarfs, des Mangels an PSA sowie der hohen zeitlichen Brisanz primär darauf lag, die Schutzausrüstungsartikel schnellstmöglich an die Bedarfsträger weiterzuverteilen.
2. Wie wurde das Landratsamt Ebersberg jeweils auf die Angebote aufmerksam?
Nach Auskunft des Landratsamts Ebersberg ist es in folgender Art und Weise auf die Angebote aufmerksam geworden:
– eigenständige Markterkundung bzw. Internetrecherche durch die zuständige Führungsgruppe Katastrophenschutz;
– beratende Zusammenarbeit mit dem Bereich „Einkauf“ der Kreisklinik Ebersberg dahingehend, auf welche Anbieter dort im Normalfall zurückgegriffen wird;
– Sichtung, Beurteilung und ggf. konkrete Angebotsaufforderungen an Firmen, die dem Landratsamt Ebersberg damals tagtäglich von sich aus eine Vielzahl von Angeboten zukommen ließen.
Wie das Landratsamt auf die einzelnen Angebote, die letztlich zum Abschluss von Kaufverträgen führten, aufmerksam wurde, wurde nicht dokumentiert und kann daher nicht mehr einzeln nachvollzogen werden.
3. Welche Typen von Masken wurden bei den Beschaffungsvorgängen jeweils beschafft (bitte exakt angeben)?
Als Maskentypen wurden durch das Landratsamt Ebersberg in dem betreffenden Zeitraum Behelfsmasken aus Stoff, medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-, KN95- und FFP3-Masken beschafft. Zu der genauen Anzahl der beschafften Typen von Masken wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle „Aufschlüsselung der Beschaffungen von persönlicher Schutzausrüstung“ verwiesen.
4. Welche Zertifizierung wiesen diese jeweils auf (bitte unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, der konkretisierenden Norm und der Aufschrift der Masken)?
Bei Behelfsmasken aus Stoff ist eine Zertifizierung nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und insbesondere auch die Spalte „Zertifizierung“ in der als Anlage beigefügten Tabelle verwiesen. Soweit eine entsprechende Dokumentation bezüglich der Zertifizierungen nur teils oder nicht erfolgt ist, können hierzu auch keine weitergehenden normspezifischen Angaben gemacht werden.
5. Von wem wurden die Zertifikate jeweils ausgestellt (bitte unter Angabe der Nummer der benannten Stelle)?
Das Landratsamt Ebersberg hat mitgeteilt, dass nicht bekannt sei, wer die einzelnen Zertifikate ausgestellt habe.
6. Wie wurde die Echtheit der Zertifikate jeweils geprüft?
7. Wie wurde die Qualität der Masken jeweils geprüft?
Unter Verweis auf die Antwort der Staatsregierung vom 11.08.2021 zu den Fragen 1.2 bis 2.3 der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) vom 05.06.2021 (Drs. 18/17640 vom 11.10.2021) und die Antwort der Staatsregierung vom 24.11.2021 zu Frage 5.1 der Schriftlichen Anfrage desselben Fragestellers vom
29.07.2021 (Drs. 18/19244 vom 25.01.2022) ist zunächst zu betonen, dass grundsätzlich die Verantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Schutzausrüstung und deren korrekte Kennzeichnung beim jeweiligen Hersteller oder Importeur liegt. Insofern war bis zu Beginn der Coronapandemie für alle Handelsbeteiligten ohne konkrete
Verdachtsmomente davon auszugehen, dass stichprobenartig geprüfte und korrekt gekennzeichnete Ware grundsätzlich als verwendbar anzusehen war. Daher ist auch vor dem Hintergrund der besonders kritischen Bedarfslage sowie nur begrenzt vorhandener Prüfungskapazitäten nach Mitteilung des Landratsamts Ebersberg bei den eingeholten Angeboten der Firmen im Wesentlichen geprüft worden, ob Zertifikate vorgelegen haben und ob diese plausibel erschienen. Das Landratsamt habe sich teils vorher Probeexemplare zusenden lassen, die dann mit den Lieferungen verglichen worden seien. Teils habe es sich bei der Wareneingangskontrolle auch stichprobenartig beratend an den Bereich „Einkauf“ der Kreisklinik Ebersberg gewandt. Zusätzlich sei, um das Risiko zu minimieren, minderwertiges Material zu beziehen, immer wieder bei verschiedenen Anbietern bestellt worden.
Beim Landratsamt Ebersberg seien keine Beschwerden hinsichtlich Qualitätsmängeln der ausgegebenen PSA eingegangen, auf die zu reagieren gewesen wäre. Etwaige Rückrufaktionen seien umgehend geprüft und erledigt worden. Bedarfsträger, die möglicherweise von Rückrufaktionen betroffene PSA erhalten haben könnten, seien
umgehend per E-Mail informiert und betroffene PSA sei sofort für die Ausgabe gesperrt worden.
8. An welche Einrichtungen wurden die Masken jeweils abgegeben?
Eine Zuordnung, an welche Einrichtungen die vom Landratsamt Ebersberg im Jahr 2020 beschafften Masken ausgeliefert worden sind, kann nach Mitteilung des Landratsamts nicht erfolgen. Sämtliche Beschaffungen von PSA seien in dessen Lagerbestand aufgenommen und verzeichnet worden. Die Ausgabe an die Bedarfsträger sei aus pragmatischen Organisationsgründen stets aus dem kompletten Lagerbestand erfolgt, zu dem auch die dem Landratsamt Ebersberg vom Bund und dem Freistaat Bayern zur Verfügung gestellte PSA gehörte. Die Verteilung der Schutzausrüstung aus dem Lagerbestand erfolgte im Wesentlichen an Beteiligte des Gesundheitswesens, weitere
Bedarfsträger der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z. B. die Feuerwehr sowie interne Einrichtungen des Landratsamts.