Schriftliche Anfrage: Nutzung von Software der Firma Virtual Solutions

Am 10.01.2022 befragte ich die Staatsregierung bezüglich der Nutzung von Software der Firma Virtual Solutions. Meine Fragen wurden am 01.02.2022 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beantwortet:

Meine Vorbemerkung:
In der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Helmut Kaltenhauser (FDP) vom 25.07.2021 (Drs. 18/17783) wurden Auskünfte über die Nutzung von Software der Firma Virtual Solutions gemacht. Hierzu haben sich weitere Fragen ergeben.

Ich frage die Staatsregierung:

1. In welcher Abteilung des Landesamts für Steuern wurde die Software „SecurePIM Government SDS für iOS“ eingesetzt?

Nach Auskunft des Landesamts für Steuern (BayLfSt) wurde die Software „SecurePIM Government SDS für iOS“ nur auf einzelnen wenigen Testgeräten installiert. Getestet wurde die Software durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) 22 (Bürokommunikation), das zur Abteilung IuK 2 (Grundsatzfragen zentrale Aufgaben in der IuK, Koordinierung) im Bereich Information und Kommunikation des BayLfSt zählt.

2. Haben die Beschäftigten, die „SecurePIM Government SDS für iOS“, wie in Drs. 18/17783 ausgeführt, getestet haben, auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirecard AG (beispielsweise Betriebsprüfung) wahrgenommen?

Nein. Nach Auskunft des BayLfSt waren die Beschäftigten ausschließlich im Bereich des für die Bürokommunikation innerhalb des BayLfSt zuständigen Referats eingesetzt.

3.1 Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass über die Software „SecurePIM Government SDS für iOS“ unberechtigt Informationen aus dem BayLfSt abgeflossen sind?

Dem BayLfSt liegen keine Erkenntnisse vor, dass über die „SecurePIM Government SDS für iOS“ unberechtigt Informationen abgeflossen seien.

3.2 Kann die Staatsregierung ausschließen, dass über die Software „SecurePIM Government SDS für iOS“ unberechtigt Informationen aus dem BayLfSt abgeflossen sind?

Nach Auskunft des BayLfSt war die Software zu keinem Zeitpunkt produktiv nutzbar, da die nötigen Voraussetzungen (z. B. Infrastruktur) nicht gegeben waren. Von einem Datenabfluss ist somit nicht auszugehen.
Nach der Durchführung der Tests wurde die Software auf den Testgeräten deinstal
liert. Darüber hinaus werden alle Testgeräte regelmäßig zurückgesetzt und somit bereinigt.
Derzeit ist die Software auf keinem dienstlichen Gerät des BayLfSt installiert.

3.3 Wurden hierzu Nachforschungen seitens der Staatsregierung angestellt?

Nach Auskunft des BayLfSt wurden keine Nachforschungen diesbezüglich angestellt.