Zusammen mit meinen Kolleg*innen Barbara Fuchs, Ludwig Hartmann und Claudia Köhler habe ich am 08.04.2020 folgende schriftliche Anfrage gestellt:
Zu den Auswirkungen der Umsetzung der Maßnahmen für Corona-Betroffene fragen wir die Staatsregierung:
1. a) In welcher Höhe unterscheidet sich die Höhe der Steuereinnahmen des Freistaates Bayern aktuell im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen bei den Landes- und Gemeinschaftssteuern insgesamt?
b) In welcher Höhe wurden Steuerstundungen, Herabsetzungen und Rückzahlungen jeweils in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer und sonstige Steuern beantragt?
2. In welcher Höhe wurden Mittel aus Kap. 13 19 dem Ressort Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
a) zugewiesen und
b) bereits ausgeschöpft?
3. In welcher Höhe wurden Mittel aus Kap. 13 19 dem Ressort Gesundheit und Pflege
a) zugewiesen und
b) bereits ausgeschöpft?
4. In welcher Höhe wurden Mittel aus Kap. 13 19 dem Ressort Inneres, Sport und Integration, insbesondere für den Bereich Sport
a) zugewiesen und
b) bereits ausgeschöpft?
5. In welcher Höhe sind die in der Presse verlauteten Hilfen für Kinobetriebe vorgesehen?
6. In welcher Höhe sind die in der Presse verlauteten Hilfen für die Landwirtschaft vorgesehen?
7. Von welchen weiteren Entwicklungen in den oben genannten Bereichen ist die Staatsregierung bei der Aufstellung des 2. Nachtragshaushalts 2020 ausgegangen?
Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.