Meine Anfrage zum Plenum vom 28.04.2026. findet ihr hier!
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Grundsteuerfälle sind nach der ab dem 01.01.2025 gültigen Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuermessbeträge noch nicht beschieden (bitte unter Angabe des Anteils der in den Jahren 2024 und 2025 abgegebenen Grundsteueränderungsanzeigen, die aktuell noch nicht abschließend bearbeitet sind), wie hoch ist im Grundsteuerfinanzamt Zwiesel aktuell die Differenz zwischen Soll- und Ist-Besetzung der vorhandenen Planstellen in Vollzeitäquivalenten und für welchen Zeitpunkt geht die Staatsregierung davon aus, dass das Grundsteuerfinanzamt Zwiesel alle Grundsteuerfälle nach neuer Rechtslage bearbeitet hat und dass Änderungsanzeigen zeitnah bearbeitet werden können?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Zum 31.03.2026 waren von insgesamt über 6,3 Mio. Grundsteuerfällen 183 121 auf den 01.01.2025 noch nicht verbeschieden. Damit liegt die Erledigungsquote bei rund 98 Prozent. Über die Anzahl der abgegebenen Grundsteueränderungsanzeigen liegen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat keine Daten vor. Das Zuteilungssoll 2025 für das Finanzamt Zwiesel beträgt 251,68 MAK. Die Ist-Besetzung zum 01.01.2026 betrug 216,08 MAK. Bislang hat lediglich ein Teil der Finanzämter Grundsteuer-Fälle an das Finanzamt in Zwiesel und Viechtach übergeben. Folglich werden bis dato nicht alle Fälle am Grundsteuerfinanzamt, sondern auch noch an den bisher zuständigen Finanzämtern bearbeitet. Die weitere Verlagerung erfolgt sukzessive bis zum Jahr 2030. Alle Finanzämter arbeiten mit Hochdruck daran, den Arbeitsvorrat abzuarbeiten, um eine zeitnahe Erledigung der laufenden Angelegenheiten zur Grundsteuer sicherzustellen.