Meine Anfrage zum Plenum vom 8.10. gibt es zum Download hier
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung wurden in Bayern in den letzten fünf Jahren gestellt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zum Gesamtanteil sowie nach Jahren aufgeschlüsselt), in wie vielen Fällen wurde eine Verschonung gewährt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zu den Gesamtanträgen pro Jahr angeben) und in welcher Gesamthöhe wurde dadurch Steuerlast erlassen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
In Bayern hat es im Berichtszeitraum Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gegeben, denen die zuständigen Finanzämter entsprochen haben. Aufgrund der geringen Fallzahlen in einzelnen Jahren wäre eine Rückverfolgung der Steuerfälle möglich, so dass einzelne Beteiligte identifiziert werden könnten. Der Mitteilung der angeforderten Zah-
len steht daher das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung entgegen.