Antrag: Vernichtungssperre für Akten im Zusammenhang mit Cum-Cum-Transaktionen

Den Antrag zum Download gibt es hier.

Vernichtungssperre für Akten im Zusammenhang mit Cum-Cum-Transaktionen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Staatsverwaltung und insbesondere das Landesamt für Steuern anzuweisen, jegliche Vernichtung von Akten, die Cum-Cum-Geschäfte betreffen, zu untersagen. Darüber hinaus wird sie aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Vernichtungsstopp einzusetzen.

Begründung:

Die Aufarbeitung der Steuerhinterziehung über Cum-Cum-Geschäfte ist noch lange nicht abgeschlossen. Und angesichts der hohen hinterzogenen Summen sollte die Aufklärung höchste Priorität haben.

Um die Aufklärung nicht zu behindern oder gar unmöglich zu machen, müssen auf Bundesebene die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Sinne des § 257 Handelsgesetzbuch und § 147 Abgabenordnung für den Zeitraum verlängert werden, der notwendig ist, um Cum-Cum-Fälle aufzuklären. Das muss für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten.

Neben einer Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen ist auf Landes- und Bundesebene auch die Aufbewahrung von Akten der Steuerbehörden für diesen Zeitraum sicherzustellen, um wegen möglicher Steuerhinterziehung weiter ermitteln
zu können.