Anfrage zum Plenum: Entwicklung der Kassen-Nachschauen in Bayern

Meine Anfrage zum Plenum vom 12.05.2025: 
Vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesrechnungshofs, dass dem Fiskus jährlich zweistellige Milliardenbeträge durch unzureichende Prüfungen von Registrierkassen (Kas-
sen-Nachschauen) entgehen (vgl. Bericht auf ntv.de „Bundesländer lassen Kontrollen von Steuerbetrug schleifen“ vom 05.05.2025) frage ich die Staatsregierung, wie viele Kassen-Nachschauen wurden in Bayern seit Einführung der gesetzlichen Regelungen im Jahr 2018 jährlich durchgeführt (bitte pro Jahr angeben), wie viele Verstöße oder Beanstandungen wurden im Rahmen der Kassen-Nachschauen in Bayern seit 2018 festgestellt (bitte pro Jahr angeben) und wie hat sich der Turnus der Kassen-Nachschauen seit 2018 in Bayern entwickelt?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Kassen-Nachschau gem. § 146b der Abgabenordnung (AO) wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 2016, S. 3152) mit Wirkung zum 01.01.2018 als neues Instrument für die Finanzbehörden eingeführt. Dabei handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung – AEAO zu § 146b, Nr. 1). Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO (AEAO zu § 146b, Nr. 2).
In Bayern wurden von Beginn an Kassen-Nachschauen durchgeführt. Im Jahre 2018 wurden 1 211, im Jahre 2019 1 394, im Jahre 2020 463, im Jahre 2021 409, im Jahre 2022 1 456, im Jahre 2023 1 699 und im Jahre 2024 1 679 Kassen-Nachschauen erfasst. Die Zahlen aus den Jahren 2020 bis 2022 sind im Lichte der coronabedingten Einschränkungen zu betrachten. Der Anteil, bei dem
seitens des Finanzamts Feststellungen getroffen wurden, bewegt sich – bei jährlich leicht ansteigender Tendenz – im Durchschnitt insgesamt bei rd. zwei Dritteln aller
durchgeführten Kassen-Nachschauen. Da es sich bei der Kassen-Nachschau um ein gesondertes Verfahren mit einem nur punktuellen Prüfungsgegenstand handelt, wird hier ein in Jahren bestimmter Prüfungs-„Turnus“ statistisch nicht ausgewiesen.

Die Anfrage zum Download gibt’s hier.