König Rama und die Erbschaftssteuer

Seit kurzem kursiert in Zeitung und Radio die Geschichte, dass der thailändische König Rama den Freistaat um 3 Milliarden Euro Erbschaftssteuer geprellt hat, indem er seinen bayerischen Wohnsitz kurzerhand zum Konsulat erklärt hat. Dabei wird sich auf die Antworten auf meine Schriftliche Anfrage bezogen.

Die Geschichte ist in Teilen falsch.

Konkret geht es um meine schriftliche Anfrage (SAN) vom 24.04.2020, die von der Staatsregierung am 29.05.2020 beantwortet wurde. Diese SAN lag der Bild-Zeitung, die als erste berichtete, vor.

Was wir wissen:

  • der thailändische König hatte zum Zeitpunkt des Erbes einen Wohnsitz in Tutzing am Starnberger See
  • der thailändische König ist de facto in Bayern erbschaftsteuerpflichtig gewesen
  • die Erbschaftsteuer bezieht sich in diesen Fällen nur auf das Inlandsvermögen – vermutlich ein Bruchteil des spekulierten Milliardenvermögens
  • es gab zu jedem Zeitpunkt nur eine*n Konsul*in in Bayern
  • es gab zu jedem Zeitpunkt nur ein Konsulat in Bayern, nämlich in München
  • Prinz Rama war also nie Konsul, ebenso wenig war seine Residenz in Tutzing ein Konsulat
  • Diplomat*innen sind nach dem Wiener Übereinkommen (WÜK) Art. 34 von der Erbschaftsteuer befreit
  • die Bayerische Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf in Sachen Steuergerechtigkeit für hohe Diplomat*innen oder Staatsoberhäupter.

Was wir nicht wissen:

  • ob der thailändische König nun Erbschaftssteuer gezahlt hat – die Bayerische Staatsregierung beruft sich auf das Steuergeheimnis
  • inwiefern eine Geheimhaltung oder sogar Befreiung von der möglichen Erbschaftssteuerzahlung des Königs politisch gewollt ist – die Bayerische Staatsregierung beruft sich bei der Rechtfertigung der Verschwiegenheit darauf, dass „auch gesamtstaatliche Interessen der auswärtigen Beziehungen zu berücksichtigen [sind]“ (Zitat Bay. Staatsregierung, SAN, S. 6).

Fazit:

Wenn die Presseberichte stimmen, dass er seinen Wohnsitz durch einem Schild zur „Thailändische Botschaft“ versehen hat, war das wohl wirkungslos. Jedenfalls residierte kein thailändischer Konsul außerhalb Münchens.

Ob er Erbschaftsteuer gezahlt hat oder nicht, lässt sich nicht schlussfolgern. Er muss nur einen Teil seines Vermögen in Deutschland versteuern. Es ist also durchaus möglich, dass er ein paar Mio. Euro Erbschaftsteuer auf sein sog. Inlandsvermögen (v.a. Immobilien) gezahlt hat. Das wäre eine Summe, die sich nicht aus den Einnahmen Bayerns herauslesen ließe, die ich in der SAN angefragt habe (S. 2).

Falls er keine Erbschaftssteuer gezahlt hat, war dies möglicherweise der Fall, da er aus diplomatischen / außenpolitischen Gründen gesondert behandelt wurde. Dann wäre das Auswärtige Amt einbezogen worden, welches sich höchstwahrscheinlich ebenfalls verschwiegen zeigen wird. Die Frage der Erbschaftsteuer bleibt ungeklärt.

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