Die Bonpflicht: Mittel zur Steuergerechtigkeit oder sinnlose Umweltsünde?

Die Bonpflicht erschwert Umsatzsteuerbetrug und erleichtert es Finanzbeamt*innen, Betrüger*innen auf die Spur zu kommen.

Woher kommt die Bonpflicht?

Die neue Kassenverordnung, in der auch die Bonpflicht verankert ist, wurde am 20. Dezember 2016 verabschiedet. Die Bonpflicht gilt seit dem 1. Januar 2020, einige andere Maßnahmen werden bereits angewendet (hier geht’s zu Infos der Bundesregierung) und wieder andere sollen noch kommen. Nicht alle Maßnahmen erscheinen uns GRÜNEN sinnvoll und zielführend (darüber haben wir beispielsweise im bayerischen Landtag diskutiert, hier ist meine Rede zu sehen).

Steuerhinterziehung – ein großes Problem mit riesigem finanziellem Schaden

Durch Steuerbetrug im Einzelhandel und der Gastronomie werden dem Staat & den Bürger*innen jährlich ca. 10 Mrd. € (s. unten) gestohlen. Möglich ist das vor allem durch

a) „schwarze Kassen“, also Kassen mit Bargeld, zu denen es aber keine Belege gibt und

b) durch digitale Kassen, deren Software manipuliert ist.

Ein Beispiel für b): ein Eisdielenbesitzer verkauft an einem Tag 300 Kugeln Eis, sagt aber, er habe nur 100 Kugeln verkauft. Daher zahlt er nur für 100 Kugeln die Umsatzsteuer, für 200 Kugeln zahlt er keine Steuern. Seine Kasse lässt sich nachträglich manipulieren, dadurch fällt Kund*innen der Betrug vor Ort nicht auf und die Finanzbeamt*innen können den Betrug nicht nachweisen (hier ein Link zu einem echten Fallbeispiel).

Ist Umsatzsteuerbetrug in Deutschland wirklich so ein Problem?

Andere EU-Länder haben deutlich mehr und striktere Maßnahmen gegen Steuerbetrug entwickelt: in Österreich, Italien, Schweden und anderen Ländern sind Maßnahmen wie die Bonpflicht, manipulationssichere Kassen, E-Rechnungen, unangekündigte Kassennachschauen u.v.m. Pflicht. In Italien gibt es eine eigene Finanzpolizei, die Guardia di Finanza. Es zeigt sich ein ums andere Mal: wir müssen in Deutschland mehr tun, um Steuerbetrug zu verhindern.

Was kann die Bonpflicht – und was nicht?

Dringend notwendig sind elektronische Kassen, die nicht nachträglich manipuliert werden können. Die Entwicklung solcher Kassen liegt in den Händen der Bundesregierung, die die Veröffentlichung immer weiter nach hinten schiebt. Ein sehr ärgerlicher Zustand, wie auch mein Parteikollege Danyal Bayaz im Bundestag kritisiert hat. Sobald die Entwicklung fertiggestellt ist, braucht es hoffentlich auch keine Kassenbons mehr.

Bis dahin können Steuerfahnder*innen in Testkäufen schwarze Schafe ermitteln. Wenn bei einem Testkauf kein Kassenbon ausgestellt wird, kann von einem Betrug ausgegangen werden. Außerdem erhöht es die Aufmerksamkeit von Kund*innen und die Nutzung von Schwarzkassen (vgl. oben) wird eingedämmt. Hier gibt es auch einen Artikel der ZEIT dazu.

Und was ist mit dem Müll?

Jeder Müll, der vermieden werden kann, ist zu viel. Allerdings gibt es im Einzelhandel viele Stellen, an denen Müll verhindert werden kann. Das Müllaufkommen durch das neue Gesetz beträgt schätzungsweise nur 0,0004% des Gesamt-Deutschen Müllaufkommens. Die Beschichtung durch Weichmacher (insb. Bisphenol A) ist ab 2020 außerdem verboten. Trotzdem wünschen wir GRÜNE uns, dass diese 0,0004% Müll vermieden werden und drängen auf Bundesebene weiterhin auf die manipulationssicheren Kassen.

Leider warten wir weiter auf die Fertigstellung der manipulationssicheren Kassen, deren Entwicklung von der Bundesregierung verantwortet wird. Nur bis dahin sollen die Kassenbons Finanzbeamt*innen helfen, bei den Kassenprüfungen vor Ort leichter feststellen zu können, ob beim Umsatz getrickst wurde oder nicht.

 

(s. oben) Ausfall von Umsatz-, Lohn-, Kirchen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommenssteuer & Soli

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