Schriftliche Anfrage: Zugentgleisung des RB7 bei Selbitz

Unsere Anfrage vom 24.03.2026 findet ihr hier!

Vorbemerkung:
Die Zugentgleisung ereignete sich auf einer Eisenbahninfrastruktur der bundeseigenen
DB InfraGO AG. Zuständige Aufsichtsbehörde für die DB InfraGO AG und das beteiligte
Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Bundespolizei
war zuständig für polizeiliche Ermittlungen zu den Ereignisursachen.

1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Ursachenund Umstände der Zugentgleisung auf der Strecke Hof – Bad Stebenvor?

2.1 Wann wurde die dortige Weiche vor der Zugentgleisung zuletzt geprüft und erneuert?

2.2 Wann wurden die Schienen im Gebiet der Zugentgleisung vor dem Unglück zuletzt geprüft und erneuert?

2.3 Waren oder sind Sanierungsarbeiten an der Stelle des Zugunglückes geplant und, falls ja, in welchem Umfang hinsichtlich Kosten und Zeitachse?

3.1 Werden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Zugunglück geführt?

3.2 Wenn ja, gegen wen richten sich die Ermittlungen?

Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3.2 gemeinsam be-
antwortet.
Die Staatsanwaltschaft Hof führt gegen die Triebfahrzeugführerin des entgleisten Zuges ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Beschuldigte soll ein Haltesignal nicht beachtet haben. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

4.1 Wie lange war die Strecke insgesamt für den Bahnverkehr gesperrt?

Nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen war die Strecke bis zum 21. Dezember 2025 gesperrt.

4.2 Wie lange dauerten die Reparaturarbeiten?

4.3 Weshalb war die Strecke über den Zeitraum der Reparaturarbeiten hinaus nicht befahren?

Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.2 und 4.3 gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung
wird verwiesen.

5.1 Welche Zugverbindungen wurden in welchem Umfang beeinträchtigt?

5.2 Welche Verbindungen fielen gänzlich aus?
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1 und 5.2 gemeinsam beantwortet.
Die Züge des Schienenpersonennahverkehrs zwischen Hof und Bad Steben fielen aus und wurden durch Busse ersetzt. Insgesamt waren 1 033 Züge der Linie RB 97 betroffen. Der Staatsregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob Züge anderer Verkehrsarten auf der Strecke beeinträchtigt waren. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

6. Wie hoch sind die durch die Zugentgleisung entstandenen Kosten (aufgeschlüsselt nach Sachschäden an Gleisstruktur, Zugwaggons sowie Dienstleistungs- und Personalstunden von Rettungs-, Bergungskräften und Sachverständigen)?

Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei waren am Unglückstag für erforderliche Erstmaßnahmen vor Ort. Nach Eintreffen der Bundespolizei übernahm diese die weitere Tatbestandsaufnahme am Unglücksort. Die Bayerische Polizei erhebt für Amtshandlungen, die in Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 2 Polizeiaufgabengesetz (PAG) und damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden, keine Kosten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im konkreten Fall wurden deshalb keine Aufzeichnungen zum Personal- und Sachaufwand für den Einsatz geführt. Die entstandenen Einsatzkosten für die Bayerische Polizei sind daher nicht bezifferbar. Über die Höhe des Sachschadens an Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnfahrzeugen
sowie die verursachten Sach- und Personalkosten bei anderen beteiligten Personen oder Organisationen liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

7.1 Muss an dieser Stelle eine Langsamfahrstelle eingerichtet werden?

7.2 Wenn ja, mit welcher Geschwindigkeit darf der Streckenabschnitt künftig befahren werden?

7.3 Wenn ja, soll diese dauerhaft bestehen bleiben?

Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 7.1 bis 7.3 gemeinsam beantwortet. In dem von der DB InfraGO AG herausgegebenen Verzeichnis der Langsamfahrstellen ist aktuell keine im Bereich der Ereignisstelle verzeichnet. Weitere Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

8.1 Welche weiteren längerfristigen Konsequenzen für den Zugverkehr hat das Zugunglück vom 21. November 2025?

8.2 Hat das Zugunglück künftig Auswirkungen auf Taktung, Pünktlichkeit sowie weitere wichtige Aspekte des Zugverkehrs?

Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 8.1 und 8.2 gemeinsam be-
antwortet.
Der Staatsregierung sind keine Konsequenzen für den Zugverkehr der Linie RB 97 zwischen Hof und Bad Steben bekannt. Bezüglich etwaiger anderer Verkehre liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

8.3 Werden mittel- und langfristig weitere Instandsetzungsmaßnahmenan der Unglücksstelle notwendig sein?

Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.