Zusammen mit meiner Kollegin Tessa Ganserer habe ich am 21.02.2020 eine schriftliche Anfrage gestellt:
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die in direktem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stehen, sind immer wieder Opfer von Übergriffen. Diese reichen von Beleidigungen bis zu körperlichen Angriffen. Zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten in den Finanzämtern hat die Staatsregierung daher ein Sicherheitskonzept entwickelt, das eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen enthält, von Verhaltensregeln bis zu baulichen Maßnahmen.
Wir fragen die Staatsregierung:
- In welcher Höhe stehen seit dem Beschluss des Sicherheitskonzepts zusätzliche finanzielle Mittel im Staatshaushalt zur Umsetzung des Konzepts zur Verfügung in den Bereichen
a) Sachmittel,
b) Investitionen,
c) Personal? - Bis wann sollen alle Finanzämter den Vorgaben des Sicherheitskonzepts entsprechen?
- In welchen Finanzämtern wurden bisher entsprechend dem Sicherheitskonzept
a) Beschäftigte geschult,
b) die Büroausstattung angepasst,
c) bauliche Veränderungen zum Schutz der Beschäftigten vorgenommen? - a) In welchen Zeiträumen sind jeweils Maßnahmen zu den Punkten in den Fragen 3a, 3b und 3c geplant?
b) Welche Finanzämter mit Servicezentrum verfügen über Rückzugs- und Fluchtmöglichkeiten für die Beschäftigten? - Sind in den vergangenen zehn Jahren folgende Vorfälle abgefragt, gemeldet und gegebenenfalls erfasst worden, jeweils in den im Sicherheitskonzept genannten Gefährdungsstufen:
a) 1: verbale Aggression, unangepasstes Sozialverhalten, Sachbeschädigung,
b) 2: körperliche Gewalt, eindeutige Bedrohung, Nötigung,
c) 3: Einsatz von Waffen und Werkzeugen, Bombendrohung, Amoklauf, Geiselnahme, Überfall? - In wie vielen Fällen und gegebenenfalls in welchen Bereichen der Steuerverwaltung jeweils aus den Fragen 5 a, b und c wurden Anzeigen erstattet und die Vorfälle strafrechtlich verfolgt?
- a) Wie ist der Stand des Aufbaus (Räume, Ausstattung mit Sachmitteln und Personal, Schulungskonzepte) des Kompetenzzentrums für Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen?
b) Wann wird das Kompetenzzentrum voraussichtlich arbeitsfähig sein? - a) Welcher Anteil der Fahndungsprüferinnen und -prüfer und Vollziehungsbeamtinnen und -beamten verfügt über Schutzausstattungen wie Schutzhandschuhe und Schutzwesten?
b) Inwieweit haben sich die Schutzausstattungen bewährt?
c) Gegebenenfalls welchen Änderungsbedarf oder Zusatzbedarf sehen die Finanzämter hier?
Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.