Schriftliche Anfrage: Stand der Vermögensabschöpfung in Bayern

Am 17.07.2019 habe ich zusammen mit meiner Kollegin Katharina Schulze eine schriftliche Anfrage zum Stand der Vermögensabschöpfung in Bayern gestellt.

Durch das Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung sollte die strafrechtliche Vermögensabschöpfung gestärkt werden. Die Zahl gerichtlicher Anordnungen der Einziehung von Taterträgen sollte beträchtlich steigen, wodurch sich auch der Bedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Rahmen der Vollstreckung dieser Anord-nungen erhöhen würde. Es sei zu erwarten, dass den Kosten für einen möglichen er-höhten Personalbedarf Mehreinnahmen aufgrund der Erleichterung und Vereinfachung der Vermögensabschöpfung gegenüberstehen werden (vgl. BT-Drs. 18/9525).

Hier finden Sie die ausführliche Anfrage und die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.