Schriftliche Anfrage: Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen für Bayern 2025

Meine Schriftliche Anfrage vom 31.10.2025 zum Download hier!

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16.12.2025

1.1 Welche Anträge auf Stabilisierungsmittel und Bedarfszuweisungen wurden in dem Jahr 2025 eingereicht (Kommunen bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis sortiert und mit den Antragssummen tabellarisch auflisten)?
Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.1
1.2 Welchen Anträgen wurde in voller Höhe in dem Jahr 2025 stattgegeben (bitte einzeln und tabellarisch angeben)?
1.3 Welchen Anträgen wurde nur teilweise in dem Jahr 2025 stattgegeben (bitte einzeln, tabellarisch und mit Begründung angeben)?
2.1 In welcher Höhe wurden diese Anträge in dem Jahr 2025 bewilligt (bitte einzeln, tabellarisch angeben)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1.2 bis 2.1 gemeinsam beantwortet.
Das Antragsvolumen aller Anträge auf Gewährung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für das Antragsjahr 2025 betrug rd. 1.082 Mio. Euro. Zur Verteilung standen im Jahr 2025 rd. 137 Mio. Euro (Haushaltsansatz 100 Mio. Euro abzgl. Haushaltssperre zzgl. Rückzahlungen zzgl. Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen) zur Verfügung. Beider Gewährung von Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen handelt es sich nicht um ein Förderprogramm, sondern um Finanzzuweisungen bzw. allgemeine Deckungsmittel. Die Antragsummen sind für eine Bewilligung nicht ausschlaggebend. Vielmehr ist eine Bewilligung davon abhängig, ob die im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration festgelegten und mit den kommunalen Spitzenverbänden konsentierten Zugangsvoraussetzungen vorliegen. Die Höhe ist von den im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln sowie einer bayernweiten Gesamtschau über alle Antragsteller des jeweiligen Jahres abhängig. Hierbei werden u. a. die Sondertilgungsmöglichkeiten zur Ablösung von Darlehen, die Verschuldung des Antragstellers, die im Investitionsprogramm enthaltenen und zur Realisierung anstehenden Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. in die gemeindliche Grundausstattung, die bereits in den Vorjahren gewährten Investitionshilfen sowie die Ausprägung des Konsolidierungswillens angemessen berücksichtigt. Zur Höhe der im Jahr 2025 bewilligten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.1
2.2 Welche Anträge wurden in dem Jahr 2025 abgelehnt (bitte einzeln, tabellarisch und mit Begründung angeben)?
Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.1
1 Von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Anlage ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

3.1 Welche Kommunen mussten in dem Jahr 2025 Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen zurückzahlen (Kommunen bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis sortiert tabellarisch auflisten)?
3.2 Aus welchen Gründen mussten die betroffenen Kommunen aus Frage 3.1 in dem Jahr 2025 die Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen zurückzahlen (Kommunen bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis sortiert tabellarisch auflisten)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3.1 und 3.2 gemeinsam beantwortet.
Niederbayern: Gemeinde Arnbruck: Rückzahlung Stabilisierungshilfe 2021 in Höhe von 225.000 Euro im Jahr 2025 aufgrund Nichterfüllung von Auflagen aus Bewilligungsbescheid.
Oberfranken:
Gemeinde Emtmannsberg: Rückzahlung Stabilisierungshilfe 2021 in Höhe von 260.000 Euro im Jahr 2025 aufgrund Nichterfüllung von Auflagen aus Bewilligungsbescheid.
Gemeinde Mehlmeisel: anteilige Rückzahlung Stabilisierungshilfe 2019 in Höhe von 7.682 Euro aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, die für die Bewilligung von Bedeutung waren.
Stadt Arzberg: Rückzahlung Stabilisierungshilfe 2021 in Höhe von 625.000 Euro im Jahr 2025 aufgrund Nichterfüllung von Auflagen aus Bewilligungsbescheid.
3.3 An welche Kommunen wurde in dem Jahr 2025 ein Rückforderungsbescheid versendet (Kommunen bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis sortiert tabellarisch auflisten)?
Die Gemeinde Mehlmeisel und die Stadt Naila haben im Jahr 2025 Rückforderungsbescheide erhalten.
4. Wie hoch ist die Summe der Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen, die in dem Jahr 2025 von den Kommunen zurückgezahlt werden musste (Kommunen bitte nach Regierungsbezirk und Landkreis sortiert tabellarisch auflisten)?
In Summe wurden im Jahr 2025 Stabilisierungshilfen in Höhe von 1.117.682 Euro zurückgezahlt. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
– Gemeinde Arnbruck: 225.000 Euro
– Gemeinde Emtmannsberg: 260.000 Euro
– Gemeinde Mehlmeisel: 7.682 Euro
– Stadt Arzberg: 625.000 Euro
5. In welcher Höhe wurden 2025 Stabilisierungshilfen als Investitionshilfen zur Vermeidung eines Investitionsstaus gewährt?
Im Jahr 2025 wurden an Städte und Gemeinden Stabilisierungshilfen in Höhe von 33,73 Mio. Euro als Investitionshilfen gewährt.
6.1 Plant die Staatsregierung für 2026 Änderungen für die Zugangsvoraussetzungen der strukturellen Härte gegenüber dem Antragsjahr 2025?
6.2 Wenn ja, welche?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1 und 6.2 gemeinsam beantwortet.
Für das Antragsjahr 2026 ist nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden
derzeit keine Anpassung der Zugangsvoraussetzung „strukturelle Härte“ vorgesehen.