Schriftliche Anfrage: Situation des Grundwassers in Oberfranken

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Patrick Friedl, Christian Hierneis, Rosi Steinberger und Ursula Sowa befragte ich am 17.03.2021 die Staatsregierung bezüglich der Situation des Grundwassers in Oberfranken. Unsere Fragen wurden am 04.06.2021 von dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit
dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
beantwortet
:

Unsere Vorbemerkung:
Trotz der vor 20 Jahren beschlossenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat unser Grundwasser vor allem durch Einträge aus der Landwirtschaft in weiten Bereichen den in der Richtlinie geforderten „guten Zustand“ nicht erreicht.

Wir fragen die Staatsregierung:

1. a) An welchen WRRL-Messstellen in Oberfranken wurden in den letzten drei Jahren Pflanzenschutzmittelwerte (PSM-Werte) über 0,1 μg/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben und Landkreis der betroffenen Messstelle)?

b) Um welches Pestizid handelt es sich jeweils?

In mindestens einem der letzten drei Jahre wurden PSM-Werte über 0,1 μg/l in Oberfranken bei 2,2 Prozent der repräsentativen WRRL-Messstellen zur überblicksweisen Überwachung festgestellt. In den meisten Fällen gehen die Belastungen auf den Wirkstoff Atrazin zurück, dessen Einsatz seit 30 Jahren verboten ist.
In Tabelle 1 sind die Messstellen des WRRL-Messnetzes zur überblicksweisen und
operativen Überwachung mit Konzentrationen von PSM-Wirkstoffen sowie relevanten Metaboliten oberhalb des Schwellenwerts nach Grundwasserverordnung von 0,1 μg/l aufgeführt. Der Auflistung sind auch die entsprechenden PSM-Wirkstoffe bzw. relevanten Metaboliten zu entnehmen.
Tabelle 1: WRRL-Messstellen in Oberfranken, an denen im Zeitraum 2018 bis 2020
PSM-Wirkstoffe bzw. relevante Metaboliten in Konzentrationen über 0,1 μg/l festgestellt wurden (Stand: 19.02.2021)

2. a) An welchen WRRL-Messstellen in Oberfranken wurden in den letzten drei Jahren bei nicht relevanten Metaboliten von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Werte über 0,1 μg/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben und Landkreis der betroffenen Messstelle)?

b) Um welche Metaboliten handelt es sich jeweils?

Es wird darauf hingewiesen, dass für die pflanzenschutzrechtlich „nicht relevanten“ Metaboliten die maßgeblichen Schwellenwerte nicht bei 0,1 μg/l liegen, sondern in Höhe des „Gesundheitlichen Orientierungswerts“ (GOW) bei 1 oder 3 μg/l. Überschreitungen des GOW durch nicht relevante Metaboliten wurden in mindestens einem der letzten drei Jahre in Oberfranken bei keiner der repräsentativen WRRL-Messstellen zur überblicksweisen Überwachung festgestellt.
In Tabelle 2 sind die Messstellen des WRRL-Messnetzes zur überblicksweisen und
operativen Überwachung mit Konzentrationen von nicht relevanten Metaboliten oberhalb von 0,1 μg/l aufgeführt. Der Auflistung sind auch die entsprechenden nicht relevanten Metaboliten zu entnehmen.
Tabelle 2: WRRL-Messstellen in Oberfranken, an denen im Zeitraum 2018 bis 2020
nicht relevante Metaboliten in Konzentrationen über 0,1 μg/l festgestellt wurden (Stand: 19.02.2021)

 

3. a) An welchen WRRL-Messstellen in Oberfranken wurden in den letzten drei Jahren Nitratwerte von über 37,5 mg/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben und Landkreis der betroffenen Messstelle)?

b) An welchen WRRL-Messstellen in Oberfranken wurden in den letzten drei Jahren Nitratwerte von über 50 mg/l festgestellt (bitte genauen Wert angeben und Landkreis der betroffenen Messstelle)?

c) An welchen der unter 3a und 3 b angegebenen Messstellen sind die Nitratwerte in den letzten drei Jahren angestiegen?

In mindestens einem der letzten drei Jahre wurden Nitratwerte über 37,5 mg/l bzw. über 50 mg/l in Oberfranken bei 23,9 Prozent bzw. 10,9 Prozent der repräsentativen WRRL-Messstellen zur überblicksweisen Überwachung festgestellt.
In Tabelle 3 sind die Messstellen des WRRL-Messnetzes zur überblicksweisen
und operativen Überwachung mit Nitratkonzentrationen oberhalb von 37,5 mg/l bzw. 50 mg/l aufgeführt. Der Auflistung ist ebenfalls zu entnehmen, ob eine Zunahme der Nitratkonzentrationen innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums festzustellen ist.
Tabelle 3: WRRL-Messstellen in Oberfranken, an denen im Zeitraum 2018 bis 2020
Nitratkonzentrationen oberhalb 37,5 mg/l festgestellt wurden (Stand: 19.02.2021)

Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen 4 und 5:
Die folgenden Zusammenstellungen zu den Fragen 4 und 5 beziehen sich auf die in einzel
nen Wasserfassungen angetroffenen Verhältnisse und spiegeln insofern die Situation wider, wie sie im Grundwasser zu beobachten ist. Die Zusammensetzung dieses „Rohwassers“ kann sich hinsichtlich einzelner Parameter jedoch mehr oder weniger deutlich von dem an die Verbraucher abgegebenen Trinkwasser unterscheiden, da neben aufbereitetem Wasser auch Mischwasser aus mehreren Fassungen mit unterschiedlicher chemischer Beschaffenheit in die Versorgungsnetze eingespeist wird. Letzteres wird anhand der vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen beurteilt.

4. a) Welche Wasserversorger in Oberfranken liegen bei ihren aktuellen Wasseranalysen des Rohwassers beim Nitratwert über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l?

Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen wurden für das Jahr 2018 im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung Nitratwerte über 25 mg/l festgestellt:
Energieversorgung-Selb-Marktredwitz GmbH (ESM), Gemeinde Berg (OFr.), Ge
meinde Bindlach, Gemeinde Bischberg, Gemeinde Gerach, Gemeinde Großheirath, Gemeinde Himmelkron, Gemeinde Höchstädt, Gemeinde Konradsreuth, Gemeinde Leupoldsgrün, Gemeinde Regnitzlosau, Gemeinde Speichersdorf, Gemeinde Stockheim/OFr., Gemeinde Trogen, Gemeinsames Kommunalunternehmen Oberes Egertal (gKU), Juragruppe ZV Wasserversorgung, Markt Ebrach, Markt Marktleugast (VG), Markt Oberkotzau, Markt Pressig, Markt Sparneck, Markt Thiersheim, Markt Weidenberg (VG), Stadt Bad Staffelstein, Stadt Burgkunstadt, Stadt Marktleuthen – Stadtwerke, Stadt Münchberg – Stadtwerke, Stadt Rehau, Stadt Schauenstein, Stadt Seßlach, Stadtwerke Arzberg, Stadtwerke Bamberg, Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH, Stadtwerke Lichtenfels, SÜC Coburg Energie und H2O GmbH, SWN Stadtwerke Neustadt bei Coburg GmbH, SWW Wunsiedel GmbH, Verein für Ökologie und Kultur in Mittelsteinach e.V., Wasserverband Alladorf, WV Büchelberg, ZV z WV Stechendorfer Gruppe, ZV z WV Auracher Gruppe, ZV z WV Banzer Gruppe, ZV z WV Benker Gruppe, ZV z WV Heilgersdorfer Gruppe, ZV z WV Pressecker Gruppe, Zweckverband zWV Creußener Gruppe, Zweckverband zur Wasserversorgung Bayerisches Vogtland, Zweckverband zur Wasserversorgung Gattendorf und Stadt Hof, Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal.
Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen wurden für das Jahr 2018 im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung Nitratwerte über 40 mg/l festgestellt:
Gemeinde Großheirath, Gemeinde Konradsreuth, Gemeinde Trogen, Gemeinsames
Kommunalunternehmen Oberes Egertal (gKU), Markt Ebrach, Markt Oberkotzau, Markt Sparneck, Stadt Marktleuthen – Stadtwerke, Stadt Münchberg – Stadtwerke, Stadt Schauenstein, Stadt Seßlach, Stadtwerke Bamberg, SÜC Coburg Energie und H2O GmbH, Wasserverband Alladorf, WV Büchelberg, ZV z WV Auracher Gruppe, Zweckverband zur Wasserversorgung Bayerisches Vogtland.

b) Welche Wasserversorger in Oberfranken liegen bei ihren aktuellen Wasseranalysen des Rohwassers beim PSM-Wert über 0,1 μg/l?

Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen liegen im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung Messwerte in den genannten Konzentrationsbereichen vor:
Markt Bad Steben, Stadtwerke Bayreuth Energie- u. Wasser GmbH, ZV z WV Riegelstein Gruppe.

c) Welche Wasserversorger in Oberfranken mussten in den letzten fünf Jahren aufgrund zu hoher Nitrat- oder PSM Werte Brunnen stilllegen (bitte Wasserversorger, Zahl der stillgelegten Brunnen und Stilllegungsjahr angeben)?

Bei folgendem öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen wurden Wasserfassungen stillgelegt. Grundsätzlich sind in der Regel nicht nur erhöhte Nitrat- bzw. PSM-Werte, sondern zusätzliche weitere Gründe wie beispielsweise fehlende Schützbarkeit, technische Mängel oder erhöhte Konzentrationen weiterer Parameter für die Entscheidung zur Stilllegung ausschlaggebend.
Markt Marktzeuln (1 stillgelegte Wasserfassung, Stilllegungsjahr 2016).

5. a) Bei welchen Wasserversorgern in Oberfranken sind die Nitratwerte im Rohwasser erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen?

Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sind die Nitratwerte im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung in den letzten drei Jahren auf Messwerte über 25 mg/l gestiegen:
Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH (ESM), Gemeinde Berg (OFr.), Gemeinde
Himmelkron, Gemeinde Litzendorf, Gemeinde Schneckenlohe, Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH, Stadt Bad Staffelstein, Stadt Rehau, SWN Stadtwerke Neustadt bei Coburg GmbH, ZV z WV Benker Gruppe, Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal.
Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sind die Nitratwerte im
Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung in den letzten drei Jahren auf Messwerte über 40 mg/l gestiegen:
Gemeinde Großheirath, Stadt Bad Staffelstein, Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH,
SWN Stadtwerke Neustadt bei Coburg GmbH, SWW Wunsiedel GmbH, Zweckverband zur Wasserversorgung Gattendorf und Stadt Hof.

b) Bei welchen Wasserversorgern in Oberfranken sind die PSM-Werte des Rohwassers erst in den letzten drei Jahren auf über 0,1 μg/l gestiegen?

c) Welche Pestizide waren für die Überschreitung des Grenzwertes ursächlich?

Bei folgenden öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sind die PSM-Konzentrationen im Rohwasser bei mindestens einer Wasserfassung in den letzten drei Jahren auf Messwerte über 0,1 μg/l gestiegen:
Markt Bad Steben PSM: Glyphosat

ZV z WV Stechendorfer Gruppe PSM: Desethylatrazin

6. a) Welche Grundwasserkörper in Oberfranken erreichen bis 2027 gemäß Risikoanalyse den „guten Zustand“ der Wasserrahmenrichtlinie nicht?

b) Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?

Für die in Tabelle 4 aufgeführten Grundwasserkörper besteht gemäß dem Ergebnis der im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführten Bestandsaufnahme (2019) das Risiko, dass diese das Ziel des guten chemischen und/oder mengenmäßigen Zustands bis 2027 nicht erreichen. Der Tabelle sind je GWK auch die Gründe für diese Einstufung zu entnehmen.
Tabelle 4: Grundwasserkörper in Oberfranken, bei denen nach der Bestandsaufnahme
2019 das Risiko besteht, dass sie den guten chemischen und/oder mengenmäßigen Zustand bis 2027 nicht erreichen

Hinweis: Für den endgültigen 3. Bewirtschaftungsplan, der Ende 2021 veröffentlicht wird, wird die Risikoeinstufung noch mal aktualisiert.

7. a) Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung die Grundwasserkörper in Oberfranken, die aktuell nicht in einem „guten Zustand“ sind, bis 2027 in diesen Zustand überführen?

Dazu teilt das für Maßnahmen zur gewässerschonenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verantwortliche Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Folgendes mit:
Das Maßnahmenprogramm für die Planungsperiode 2022–2027 sieht grundlegende
und ergänzende Maßnahmen zur Erreichung der definierten Umweltziele bis 2027 in den Grundwasserkörpern vor.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Maßnahmen ist an erster Stelle die Düngever
ordnung, die im Jahr 2020 mit deutlich angehobenen Anforderungen hinsichtlich des Gewässerschutzes novelliert wurde, als grundlegende Maßnahme zu nennen. Diese gesetzliche Verpflichtung führt bei der Landbewirtschaftung zu einer Reduzierung des Nitrateintragsrisikos bei allen Grundwasserkörpern. Darüber hinaus sieht § 13a Düngeverordnung in Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers – sogenannte rote Gebiete – zusätzliche Auflagen bei Düngung vor. Die Ausweisung der Gebietskulisse und die Festlegung der Maßnahmen wurde mit der „Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV)“ am 22.12.2020 vom Ministerrat beschlossen und gilt seit 01.01.2021. Durch diese Auflagen ist eine weitere Reduzierung der Nitrateinträge in diesen Gebieten zu erwarten.
Ergänzende Maßnahmen sind notwendig, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen
(grundlegenden) Maßnahmen zum Gewässerschutz nicht ausreichen, um den guten Zustand zu erreichen. Im Bereich „Diffuse Quellen: Landwirtschaft“ ist als Maßnahme die Reduzierung der Nährstoffeinträge in das Grundwasser durch Auswaschung aus der Landwirtschaft (LAWA 41) vorgesehen. Im Grundwasser stellen Nitrateinträge eine Hauptbelastung dar. Wichtige Umsetzungsbeispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffeinträge sind
–
Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus,
–
Zwischenfruchtanbau, Einarbeitung im Frühjahr (Winterbegrünung),
–
Mulchsaat bei Reihenkulturen (Mais, Rüben, Kartoffeln),
–
gewässerschonende Fruchtfolge (z. B. Verzicht auf Mais, Kartoffeln, Feldgemüse).
Mit der Zielvorgabe der Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittelein
satzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2028 und der stufenweisen Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und deren Metaboliten zu reduzieren. Zur Reduktion des Einsatzes des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes laufen umfangreiche Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt Reduktion des Herbizideinsatzes.
Zusätzlich zu Maßnahmen der Förderung innovativer Technik werden im Jahr 2021
zwei neue KULAP-Maßnahmen (KULAP = Kulturlandschaftsprogramm) zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln angeboten:
–
B62 − „Herbizidverzicht im Ackerbau“
–
B63 − „Einsatz von Trichogramma im Mais“

b) Wie viele Mittel sind dafür jährlich für Oberfranken erforderlich?

Belastbare Aussagen zu den jährlich erforderlichen Mitteln können erst getroffen werden, wenn die finale Maßnahmenplanung vorliegt.