Meine Schriftliche Anfrage vom 04.11.2025 zum Download hier!
Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 23.12.2025
1.1 Welche Kenntnisse über den Aufenthaltsort, die Reisebewegungen und Aktivitäten von Jan Marsalek lagen der Staatsregierung und den bayerischen Behörden seit 2020 jeweils vor?
1.2 Welche Hinweise auf Kontakte Jan Marsaleks zu ausländischen Geheimdiensten – insbesondere russischen – waren bayerischen Behörden seit 2020 bekannt?
1.3 Wann haben bayerische Ermittlungs- oder Sicherheitsbehörden erstmals Kenntnis über den aktuellen Aufenthaltsort, die Bewegungen oder möglichen Aktivitäten Jan Marsaleks erhalten?
2.1 Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2020 unternommen, um zur Lokalisierung und Festnahme Jan Marsaleks beizutragen?
2.2 In welchem Umfang haben bayerische Ermittlungsbehörden eigene Ermittlungen oder operative Maßnahmen veranlasst oder unterstützt?
3.1 Welche Formen der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden (Bundeskriminalamt [BKA], Bundesnachrichtendienst [BND], Bundesanwaltschaft) bestanden bzw. bestehen im Fall Jan Marsalek?
3.2 Welche Erkenntnisse ausländischer Partnerbehörden wurden nach Bayern übermittelt, und wie wurden diese ausgewertet?
3.3 Welche bayerischen Beiträge sind in internationale Fahndungsbemühungen eingeflossen?
4.1 Welche konkreten weiteren Maßnahmen erwägt die Staatsregierung aktuell angesichts der neuen Hinweise auf Jan Marsaleks Aufenthalt und Aktivitäten in Moskau?
4.2 In welcher Rolle sieht sich die Staatsregierung bei der weiteren Verfolgung oder Beobachtung des Falles?
4.3 Welche Handlungsmöglichkeiten werden geprüft, falls eine Auslieferung oder Festnahme nicht realisierbar sein sollte?
Die Fragen 1.1 bis 4.3 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach den Auskünften der Staatsanwaltschaft München I wurden alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten getroffen. Unter anderem wurde der Beschuldigte national und international unter
Einbindung von Interpol zur Festnahme ausgeschrieben und wegen der Bedeutung der Sache auch umgehend eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Sämtlichen Hinweisen gingen die Ermittlungsbehörden jeweils unverzüglich nach. Bei Bekanntwerden
von (neuen) Alias-Personalien und vermeintlichen Aufenthaltsorten stellte und stellt die Staatsanwaltschaft München I entsprechende Inhaftnahmeersuchen nach Russland. Daraufhin teilten die russischen Behörden bislang mit, dass ein Aufenthaltsort
des Beschuldigten auf dem Gebiet der Russischen Föderation nicht habe ermittelt werden können.
Weitergehende Informationen zu Kenntnissen, Hinweisen und Maßnahmen sowie zur Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Stellen können nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I derzeit nicht erteilt werden, um die laufenden Ermittlungen
und Fahndungsmaßnahmen nicht zu gefährden.
Die Staatsanwaltschaft München I leitet die Ermittlungen und die Fahndung. Auf Grundlage der Bekanntmachung des Staatsministeriums der Justiz über die Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) vom 7. Dezember 2005 (JMBl. 2006, S. 2) berichten die Staatsanwaltschaften dem Staatsministerium der Justiz in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden, oder die zu Maßnahmen der Justizverwaltung oder der Gesetzgebung Anlass geben können. Entsprechend berichtet die Staatsanwaltschaft
München I auch im vorliegenden Fall. Das Staatsministerium der Justiz nimmt die eingehenden Berichte zur Kenntnis und prüft die Sach- und Rechtslage auf Grundlage der mitgeteilten Informationen. Auf die Antwort zu der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent u. a. vom 30. Juli 2020 betreffend „Ermittlungen rund um die WirecardAG“(Fragen5bis7,Drs.18/10113) wird Bezug genommen.