Schriftliche Anfrage: Regress bei Staatlichen Bauprojekten

Am 26.03.2020 haben meine Kolleginnen Claudia Köhler, Ursula Sowa und ich eine schriftliche Anfrage gestellt: 

 

Wegen wiederholter Preissteigerungen in Millionenhöhe, Ungereimtheiten in der Planung und Störungen im Bauablauf wird sich die Fertigstellung des Erweiterungsneubaus für die Dokumentation Obersalzberg weiter verzögern. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat angekündigt, die verantwortlichen Planer für die entstandenen Schäden in Regress zu nehmen.

 

Wir fragen die Staatsregierung:

1.1 In wie vielen Fällen wurden bei staatlichen Bauprojekten in der Vergangenheit Regressforderungen gestellt (bitte aufschlüsseln nach Hoch- und Tiefbauprojekten)?
1.2 Gegen welche Beteiligten (Bauunternehmer, Architekt, Sachverständige etc.) richteten sich jeweils die Regressforderungen?
1.3 Wie ist man in den einzelnen Fällen jeweils vorgegangen?

2.1 In wie vielen Fällen war eine gerichtliche Klärung notwendig?
2.2 In wie vielen Fällen konnte man sich außergerichtlich einigen?
2.3 Wie lange dauerten die Verfahren durchschnittlich an?

3.1 In welcher Höhe beliefen sich jeweils die aus der mangelhaften Leistungserbringung resultierenden Mehrkosten?
3.2 In welcher Höhe wurden jeweils Regressforderungen gestellt (bitte zudem in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?
3.3 In welcher Höhe wurde jeweils tatsächlich Schadenersatz geleistet (bitte zudem in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?

4.1 In wie viele Fällen ist man von Verträgen ganz oder teilweise zurückgetreten?
4.2 In welcher Höhe wurde dafür jeweils Schadenersatz verlangt (bitte zudem in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?
4.3 In welcher Höhe wurde tatsächlich Schadenersatz geleistet (bitte zudem in Relation zu den Gesamtkosten angeben)?

5.1 In wie vielen Fällen wurden ggf. Gegenansprüche seitens der Auftragnehmer gestellt?
5.2 In welcher Höhe beliefen sich jeweils die Gegenansprüche?
5.3 In welchem Umfang mussten diese jeweils geleistet werden?

6.1 Wie beurteilt die Staatsregierung den Erfolg der bisher gestellten Regressforderungen?
6.2 Aus welchen Gründen gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit Regressforderungen?
6.3 Inwiefern können die neuen Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern 2020 (RLBau 2020) dazu beitragen, derartige Risiken zu minimieren?

7.1 Wurden Auftragnehmer, gegen die in der Vergangenheit Regressforderungen gestellt wurde, bei anderen staatlichen Bauprojekten erneut beauftragt?
7.2 Wenn ja, aus welchen Gründen?
7.3 Bei welchen Bauvorhaben?

8.1 Sind die Kompetenzzentren für Vertrags-, Nachtrags- und Regressmanagement bei Großprojekten bereits eingerichtet?
8.2 Wie sind diese personell ausgestattet?
8.3 Welche Aufgaben nehmen sie konkret wahr?

 

Hier finden Sie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung.