Der neue Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) mit seinem Volumen von 1,074 Billionen Euro tritt (bei einer rechtzeitigen Einigung im EU-Rat) am 01.01.2021 in Kraft. Dabei sind Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Höhe von 372,573 Mrd. Euro als Verpflichtungsermächigungen vorgesehen, davon insgesamt 200,360 Mrd. Euro im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Laut dem Stand der aktuellen Verhandlungen bleiben die Kofinanzierungsraten zum großen Teil auf demselben Niveau wie im alten MFR.
Aus den MFR-Mitteln sind 7,5 Mrd. Euro für den Fonds für den gerechten Übergang veranschlagt. Zusätzlich haben sich der Rat und das Europäische Parlament darauf geeinigt, 30 Prozent der MFR-Mittel für Klima auszugeben und 7,5 bzw. 10 Prozent für Biodiversität (ab 2024 bzw. ab 2026). Gender Mainstreaming soll im neuen MFR besonders beachtet und methodologisch aufgearbeitet werden.
Diese Bereiche werden in den kommenden sieben Jahren ein immer größeres Gewicht haben, wir stecken tief in einer Klimakrise und müssen alle Kraftanstrengungen leisten, um die katastrophalen Folgen der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes abzuwenden.
Am 09.12.2020 befragte daher die Staatsregierung bezüglich der Planung und Verwendung der Mittel aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Meine Fragen wurden am 16.12.2020 von dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beantwortet:
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die mittel- und langfristige Mittelverwendung im Freistaat Bayern für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (bitte nach unterschiedlichen Programmen aufschlüsseln)?
2. Inwiefern werden dabei klima- und umweltbezogene Ausgaben und die Zielsetzung des europäischen Green Deals berücksichtigt?
3. Inwiefern werden bei den Ausgaben Projekte berücksichtigt, die zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen und sie fördern?
4. In welcher Höhe werden Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur veranschlagt?
5. Plant die Staatsregierung gemeinsam mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kommunen oder anderen Akteuren, sich aktiv um Mittel aus von der Europäischen Kommission direkt verwalteten Fonds zu bewerben?
6. Welche Potenziale sieht die Staatsregierung, Bayern als europäische Region für die Schwerpunkte Digitalisierung und Green Deal zu fördern?
Es gibt mehrere Formen der Verwaltung von EU-Mitteln. Bei der direkten Mittelverwaltung wird ein Fonds oder Programm direkt von der Europäischen Kommission oder einer ihrer Agenturen verwaltet (z.B. Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz). Bei der geteilten Mittelverwaltung wird die Verwaltung eines EU-Fonds oder EU-Programms an die Mitgliedstaaten delegiert. Die meisten der von der EU geförderten Projekte, auf die rund 80 Prozent der EU-Haushaltsmittel entfallen, werden per geteilter Mittelverwaltung abgewickelt. Hierzu gehören insbesondere die europäischen Strukturfondsprogramme (z.B. Europäischer Sozialfonds [EFS+], EFRE und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums [ELER]).
Für die geteilte Mittelverwaltung sind verlässliche Prognosen zu den Auswirkungen auf Bayern noch nicht in allen Bereichen möglich. Das liegt nicht zuletzt an den noch laufenden Abstimmungen der Länder mit dem Bund (z.B. im Bereich des ELER).
Im Übrigen berichtet die Staatsregierung dem Landtag fortlaufend über den Stand der Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und die möglichen Auswirkungen auf EFRE, ESF+ und ELER in Bayern (Drs. 17/23324, 17/23325, 17/23326).
In der direkten Mittelverwaltung werden die Gelder weitgehend im Wettbewerb vergeben. Profitieren können somit nicht nur Staat und Kommunen, sondern auch andere Beteiligte (z.B. Universitäten, Unternehmen). Bayern nutzt dabei alle Chancen. Allerdings sind Vorfestlegungen für die Verwendung der Mittel im Einzelnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.