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Nach wie vor kommt ein großer Anteil der klimarelevanten Emissionen Bayerns aus entwässerten Mooren. Jeder Hektar entwässertes Hochmoor setzt jährlich so viel Kohlendioxid frei wie ein Mittelklassewagen mit 20 000 Kilometern Fahrleistung. Die Renaturierung und damit Wiedervernässung von Hoch- und Niedermooren bringt nich nur einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung klimaschädigender Gase, sondern trägt auch zum Schutz hoch bedrohter Tier- und Pflanzenarten und zum Hochwasserschutz bei. Moorrenaturierung ist eine der günstigsten Möglichkeiten, Treibhausgase zu vermeiden. Durch die Bayerische Klimaschutzstrategie und das Moorentwicklungskonzept sollen der Moorschutz und damit die Renaturierung der Moore vorangebracht werden.
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 05.03.2026
1.a) Bei wie vielen Hochmooren in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Landkreisen aufführen)?
Seit 2019 wurden bzw. werden in drei Hochmoorgebieten im Rahmen staatlicher Naturschutzprogramme (Klimaschutzprogramm 2050 [KLIP] und Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien [LNPR]) Wiedervernässungsmaßnahmen umgesetzt.

Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
1.b) Bei wie vielen Hektaren Hochmoor in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Namen und Landkreisen aufführen)?
Seit 2019 wurden bzw. werden im Rahmen staatlicher Naturschutzprogramme (Klimaschutzprogramm 2050 [KLIP] und Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien [LNPR]) Wiedervernässungsmaßnahmen auf 10,5 Hektar Hochmoor umgesetzt:

Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
2.a) Bei wie vielen Niedermooren in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Landkreisen aufführen)?
Seit 2019 wurden bzw. werden in drei Niedermoorgebieten im Rahmen staatlicher Naturschutzprogramme (Klimaschutzprogramm 2050 [KLIP] und Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien [LNPR]) Wiedervernässungsmaßnahmen umgesetzt:

Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
2.b) Bei wie vielen Hektaren Niedermoor in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Namen und Landkreisen aufführen)?
Seit 2019 wurden bzw. werden im Rahmen staatlicher Naturschutzprogramme (Klimaschutzprogramm 2050 [KLIP] und Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien [LNPR]) Wiedervernässungsmaßnahmen auf 51 Hektar Niedermoor umgesetzt:

Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
3.a) Bei wie vielen Anmooren in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Landkreisen aufführen)?
Seit 2019 wurden in Oberfranken im Rahmen staatlicher Naturschutzprogramme (Klimaschutzprogramm 2050 [KLIP] und Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien [LNPR]) keine Anmoore wiedervernässt. Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
3.b) Bei wie vielen Hektaren Anmoor in Oberfranken wurde oder wird eine Wiedervernässung aus Klimaschutzgründen oder zum Schutz der Biodiversität im Rahmen staatlicher Klima- oder Naturschutzprogramme umgesetzt (bitte getrennt nach Namen und Landkreisen aufführen)?
Siehe Beantwortung Frage 3 a. Bereits erfolgte oder in Planung befindliche Wiedervernässungsmaßnahmen auf staatlichen Flächen, insbesondere im Rahmen des Moorwaldprogramms, werden in der Beantwortung von Frage 5 c gelistet.
4.a) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit Anfang 2019 für die Renaturierung von Hochmooren in Oberfranken zur Verfügung gestellt (bitte nach landes-, bundes- und europäischen Fördermitteln getrennt aufführen)?

4.b) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit Anfang 2019 für die Renaturierung von Niedermooren in Oberfranken zur Verfügung gestellt (bitte nach landes-, bundes- und europäischen Fördermitteln getrennt aufführen)?

4.c) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit Anfang 2019 für die Renaturierung von Anmooren in Oberfranken zur Verfügung gestellt (bitte nach landes-, bundes- und europäischen Fördermitteln getrennt aufführen)?
Seit 2019 wurden in Oberfranken keine Mittel für die Renaturierung von Anmooren aufgewendet, siehe Beantwortung Frage 3 a.
5.a) Wie viele finanzielle Mittel wurden seit Anfang 2019 für Begleituntersuchungen für Wiedervernässungsprojekte in Oberfranken zur Verfügung gestellt (bitte nach landes-, bundes- und europäischen Fördermitteln getrennt aufführen)?

5.b) Wie viele Hektar Moorfläche haben die einzelnen Landkreise seit 2019 erworben, um sie anschließend zu renaturieren (bitte, falls vorhanden, auch kommunale Flächen in den jeweiligen Landkreisen mit aufführen)?

Zusätzlich wurden seit 2019 insgesamt 31,1 Hektar durch Verbände, Vereine, Stiftungen o. Ä. mithilfe von Fördermitteln erworben.
5.c) Wie viele staatliche Moorflächen wurden bisher renaturiert bzw. sind aktuell in der Umsetzung oder in Planung (bitte aufschlüsseln nach Hoch-, Nieder- und Anmooren und mit Angabe der konkreten Projekte in tabellarischer Form)?
Nach Rückmeldung der einzelnen Ressorts wurden auf etwa 860 Hektar staatlicher Moorfläche Moorschutzmaßnahmen umgesetzt. Seit 2019 sind 17 Projekte auf rund 203 Hektar Staatswald-Moorflächen durch die BaySF wiedervernässt worden und es befinden sich sieben Projekte auf rund 54 Hektar in Planung bzw. Umsetzung:

Für weitere Moorschutzmaßnahmen auf staatlichen Flächen werden Planungen und Konzepte erarbeitet. Eine Angabe der konkreten Projekte der übrigen Ressorts war aufgrund der Datengrundlage und Terminierung nicht möglich.
6.a) Wie viele Anträge zur Förderung von Wiedervernässungsmaßnahmen nach der Bundesförderrichtline „1 000 Moore“ aus dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ wurden nach Kenntnis der Staatsregierung bislang aus Oberfranken gestellt (bitte tabellarisch unter Angabe des Landkreises)?
Fördermittelgeber beim Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist der Bund. Die Antragstellung und Förderabwicklung erfolgt unmittelbar über Bundesstellen. Im Regierungsbezirk Oberfranken wurde nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen des Bundes mit Stand 31.12.2025 bisher kein Antrag für „1 000 Moore“ bewilligt.
6.b) Wie hoch waren dabei jeweils die beantragten, bewilligten und ausgezahlten Fördersummen (bitte tabellarisch angeben, getrennt nach
den verschiedenen Förderschwerpunkten und Jahren)?
Fragen zur Förderabwicklung sind zuständigkeitshalber direkt an den Bund zu richten, siehe auch Beantwortung Frage 6 a. Die Staatsregierung ist hier nicht involviert.
6.c) Inwieweit werden betroffene Kommunen und andere potenzielle Antragsteller und Antragstellerinnen durch die Staatsregierung über die Möglichkeit der Förderung informiert und bei der Antragstellung unterstützt?
Die Regierung informiert alle potenziellen Antragsteller hinsichtlich der Landesförderprogramme und weist auf die Möglichkeiten des Bundes hin. Durch Einrichtung eines Regionalbüros für das ANK beim Landesamt für Umwelt stehen hier seit Anfang des Jahres Kapazitäten für Beratungstätigkeiten für bayerische Antragsteller zur Verfügung.
7.a) Wie viele Anträge zur Förderung von Wiedervernässungsmaßnahmen nach der Bundesförderrichtline „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (InAWi) aus dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ wurden nach Kenntnis der Staatsregierung bislang aus Oberfranken gestellt (bitte tabellarisch unter Angabe des Landkreises und des jeweiligen Jahres)?
Nach den letzten Informationen des Bundes wurden mit Stand 31.12.2025 im Regierungsbezirk Oberfranken keine Anträge nach der Bundesförderrichtline „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (InAWi) bewilligt. Darüber hinaus liegen keine Angaben vor.
7.b) Wie hoch waren dabei jeweils die beantragten, bewilligten und ausgezahlten Fördersummen (bitte tabellarisch angeben, getrennt nach den verschiedenen Förderschwerpunkten und Jahren)?
Siehe Beantwortung Frage 7 a.
7.c) Inwieweit werden betroffene Kommunen und andere potenzielle Antragsteller und Antragstellerinnen durch die Staatsregierung über die Möglichkeit der Förderung informiert und bei der Antragstellung unterstützt?
Siehe Beantwortung Frage 6 c.
8.a) Wie viele Anträge zur Förderung von Wiedervernässungsmaßnahmen nach der Bundesförderrichtline „Förderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen“ aus dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ wurden nach Kenntnis der Staatsregierung bislang aus Oberfranken gestellt (bitte tabellarisch unter Angabe des Landkreises und des jeweiligen Jahres)?
Da es sich um eine Bundesförderung handelt, erfolgt die Antragstellung direkt bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über die Anzahl der gestellten Anträge. Seitens des Bundes wurde lediglich mitgeteilt, dass mit Stand 31.12.2025 bayernweit 502 Anträge bewilligt wurden. Eine Aufteilung nach Regierungsbezirken oder Landkreisen liegt hierzu nicht vor.
8.b) Wie hoch waren dabei jeweils die beantragten, bewilligten und ausgezahlten Fördersummen (bitte tabellarisch angeben, getrennt nach den verschiedenen Förderschwerpunkten und Jahren)?
Seitens des Bundes werden für die bewilligten Vorhaben bayernweit rund 12.467.000 Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegen keine Angaben vor.
8.c) Inwieweit werden betroffene Kommunen und andere potenzielle Antragsteller und Antragstellerinnen durch die Staatsregierung über die Möglichkeit der Förderung informiert und bei der Antragstellung unterstützt?
Kommunen sind nicht förderberechtigt. Sofern das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Kenntnis von der Eröffnung eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Landwirtschaftliche Rentenbank erhält, erfolgt die Weitergabe der Information an die Maschinenringe und die bayerischen Landschaftspflegeverbände. Eine systematische Einbeziehung der Organe der Staatsregierung in die Antragstellung durch den Bund findet nicht statt.