Schriftliche Anfrage: Mögliche Schwarzarbeit beim Neubau des Justizzentrums

Zusammen mit meiner Kollegin Claudia Köhler habe ich am 29.07.2019 folgende schriftliche Anfrage zum Justizzentrum in der Leonrodstraße in München gestellt:

1.Wie viele Kontrollen des Zolls im Hinblick auf nicht legale Beschäftigungsverhältnisse wurden seit Baubeginn durchgeführt?

Bis dato sind der Staatlichen Bauverwaltung drei örtliche Kontrollen des Zolls bekannt. Konkrete Informationen über das jeweilige Kontrollziel im Einzelnen liegen nicht vor.

2.a) In wie vielen Fällen gab es dabei Beanstandungen des Zolls im Hinblick auf die Nichterfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten?

Es handelt sich um ein Verfahren des Zolls, dem Staatlichen Bauamt München 1 liegen dazu keine Angaben vor. Der Zoll ist diesbezüglich an die Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen gebunden.

b)Wie viele Firmen sind von diesen Beanstandungen betroffen?

Die Zollkontrollen bezogen sich auf die zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Baustelle tätigen Firmen. Auf den datenschutzrechtlichen Hinweis in der Antwort auf Frage 2a wird verwiesen.

c)Wie viele Beschäftigte sind von diesen Beanstandungen betroffen?

Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, dem Bauamt wurden hierzu vom Zoll keine Auskünfte erteilt. Es gilt der Hinweis zum Datenschutz wie in der Antwort auf Frage 2a.

3.a)Wie gewährleistet der Freistaat Bayern als Auftraggeber die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der beauftragten Arbeitgeber?

Die Zuständigkeit für die Prüfung und Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten liegt bei den Behörden der Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern. Öffentliche Vergabestellen stellen im Rahmen der Eignungsprüfung der Bieter si-cher, dass Firmen, die nachweislich wegen Verfehlungen mit Bußgeldern oder Geldbußen von mindestens 2.500 Euro belegt worden sind, von öffentlichen Vergaben aus-geschlossen werden, es sei denn, sie haben erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen (Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Verfehlungen sowie Wiedergutmachung eventuell entstandener Schäden) ergriffen. Durch die obligatorische Einholung eines Gewerbezen-tralregisterauszugs ab einem Auftragswert von 30.000 Euro vom Bieter, der den Auftrag erhalten soll, erlangen die Vergabestellen Kenntnis von derartigen Verfehlungen.

b)Wie gewährleistet der Freistaat Bayern dies bei Subunternehmen?

Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3a. Der Hauptunternehmer haftet für die Ver-pflichtungen des Nachunternehmers zur Zahlung des Mindestentgelts sowie zur Zah-lung von sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen. Die Eignungsnachweise des Nach-unternehmers sind dem Auftraggeber vom Hauptunternehmer vorzulegen.

4.a) In wie vielen Fällen musste wegen der Kontrollen des Zolls der Baubetrieb unterbrochen werden?

In einem Fall – am 09.04.2019 – musste der Baubetrieb vorübergehend unterbrochen werden.

b)Über welchen Zeitraum insgesamt kam es durch die Kontrollen und die Ahndung der möglichen Beanstandungen des Zolls zu Verzögerungen im Baubetrieb?

Bei der erwähnten Zollkontrolle am 09.04.2019 kam es in einem Zeitraum von ca. sechs Stunden zu Verzögerungen.

5.a) In wie vielen Fällen hatten mögliche Verzögerungen wegen der Kontrollen Auswirkungen auf den Zeitplan der Baumaßnahme?

Die Kontrollen hatten keine relevanten Auswirkungen auf den Zeitplan.

b) Inwiefern musste der Zeitplan der Baumaßnahme daraufhin jeweils geändert werden?

Der Zeitplan der Baumaßnahme musste aus Anlass der Kontrollen nicht geändert werden.

c) In welcher Höhe sind jeweils Kosten durch die geänderten Zeitpläne entstanden?

Es sind daraus keine Mehrkosten entstanden, da sich der Zeitplan nicht geändert hat.