Anfrage: Liquide Mittel des Freistaats Bayern

Gemeinsam mit meiner Kollegin Claudia Köhler frage ich die Staatsregierung:

1. Auf welchen Betrag beläuft sich zum 31.12.2017, zum 31.12.2018 und aktuell jeweils der Stand der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und
Bürgschaftssicherungsrücklage?
Der Bestand der Rücklage betrug am 31.12.2017 8.266,5 Mio. Euro. Der Bestand zum 31.12.2018 (Ende des Haushaltsjahrs 2018) wird erst im Rahmen des Haushaltsabschlusses 2018 festgestellt und wie der aktuelle, allerdings rein buchungstechnische Bestand nachgeliefert.
Ergänzende Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24.05.2019: Der Bestand der Rücklage betrug am 31.12.2018 (Ende des Haushaltsjahres 2018)
10.091,3 Mio. Euro, der auch dem um die Zuführung im Rahmen des Haushaltsabschlusses 2018 fortgeschriebene aktuelle (31.03.2019), rein buchungstechnische Bestand entspricht.

2. In welcher Höhe werden diese Mittel aus Frage 1 jeweils
a) in Wertpapieren,
b) auf Bankkonten (bitte nach einzelnen Banken aufschlüsseln),
c) als aufgeschobene Anschlussfinanzierung, als Kreditermächtigung oder sonstige Einnahmereste gehalten?
Die Gelder der Rücklage sind neben diversen anderen Geldbeständen wie zum Beispiel die Mittel der noch nicht abgeflossenen, aber übertragbaren Ausgaben („Ausgabereste“), Bestände von sonstigen Sondervermögen wie dem Grundstock, Gerichtshinterlegungen usw. Teil des Liquiditätsbestandes. Dieser Bestand wird im Rahmen des staatlichen Liquiditätsmanagements täglich den bekannten und erwarteten zukünftigen Zu- und Abflüssen entsprechend unter Beachtung der gebotenen Wirtschaftlich- und Sparsamkeit disponiert.

Eines der maßgeblichen Instrumente dieser staatlichen Liquiditätssteuerung stellt insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit die Möglichkeit der Aufschiebung von Anschlussfinanzierungen nach Art. 8 Abs. 3 Haushaltsgesetz (HG) dar. Das Gesetz verlangt keine konkrete Zuordnung der jeweiligen Liquiditätsdisposition zu einer konkreten Haushaltsposition. Der Wortlaut des Art. 8 Abs. 3 Satz 1 HG nennt zwar zunächst die Bestände der Rücklage und der Sondervermögen, die zur Aufschiebung von Anschlussfinanzierungen genutzt werden können. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2 HG werden diesen jedoch „sonstige liquiditätsmäßige Gründe“ gleichgestellt. Daher stellt das Liquiditätsmanagement auch nicht auf die Mittelherkunft, sondern allein auf die künftige
Liquiditätsentwicklung ab. Infolgedessen ist auch in tatsächlicher Hinsicht keine konkrete Zuordnung möglich.

Am 31.12.2017 bestanden als Wertpapieranlagen 1.805 Mio. Euro und als Geldanlagen auf Bankkonten 2.428 Mio. Euro (davon Bank „A“: 200 Mio. Euro; „B“: 100 Mio.
Euro; „C“: 500 Mio. Euro; „D“: 600 Mio. Euro; „E“: 1.000 Mio. Euro und „F“: 28 Mio. Euro – aus Wettbewerbsgründen werden die Banken anonymisiert). Die aufgeschobenen
Anschlussfinanzierungen betrugen 10.105 Mio. Euro.

Am 31.12.2018 bestanden als Wertpapieranlagen 2.544 Mio. Euro und als Geldanlagen auf Bankkonten 3.252 Mio. Euro (davon Bank „B“: 100 Mio. Euro; „C“: 300 Mio. Euro; „D“: 600 Mio. Euro; „E“: 1.000 Mio. Euro; „F“: 452 Mio. Euro; „G“: 300 Mio. Euro und „H“: 500 Mio. Euro). Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen betrugen 11.048 Mio. Euro.

Aktuell (31.03.2019) bestehen als Wertpapieranlagen 3.044 Mio. Euro und als Geldanlagen auf Bankkonten 6.893 Mio. Euro (davon Bank „A“: 1.050 Mio. Euro; „B“: 300 Mio. Euro; „C“: 1.000 Mio. Euro; „D“: 1.300 Mio. Euro; „E“: 1.000 Mio. Euro; „F“: 443 Mio. Euro; „G“: 1.000 Mio. Euro und „H“: 800 Mio. Euro). Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen betragen 12.565 Mio. Euro.

Darüber hinaus bestehen noch Einnahmereste aus den Sonderprogrammen, die sich Ende 2017 auf 91 Mio. Euro beliefen; aktuellere Zahlen werden erst im Rahmen des Haushaltabschlusses 2018 festgestellt. Über Nettokreditermächtigungen verfügte der Freistaat im fraglichen Zeitraum nicht.

3. Auf welchen Betrag beläuft sich zum 31.12.2017, zum 31.12.2018 und aktuell der Stand der übertragenen Ausgabereste des Staatshaushalts?
Zum 31.12.2017 beliefen sich die Ausgabereste auf 6.550,9 Mio. Euro. Hinsichtlich des Bestandes zum 31.12.2018 wird auf die Ausführungen in der Antwort auf Frage 1 verwiesen. Ein aktueller Bestand während eines Jahres kann nicht festgestellt werden.

Ergänzende Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24.05.2019: Die übertragenen Ausgabereste belaufen sich zum 31.12.2018 auf 7.341,9 Mio. Euro. Wie bereits ausgeführt, kann ein Bestand während eines Jahres nicht ermittelt werden.

4. In welcher Höhe werden diese Mittel aus Frage 3 jeweils
a) in Wertpapieren,
b) auf Bankkonten (bitte nach einzelnen Banken aufschlüsseln),
c) als aufgeschobene Anschlussfinanzierung, als Kreditermächtigung oder sonstige Einnahmereste gehalten?
Vergleiche Beantwortung der Frage 2.

5. In welcher Höhe hat der Freistaat Bayern aktuell insgesamt liquide Mittel (ohne Sondervermögen und Grundstock)?
Nachdem die Höhe des Sondervermögens Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage noch nicht vorliegt (vgl. Antwort zu Frage 1), kann die Frage ebenfalls noch nicht beantwortet werden.

Ergänzende Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24.05.2019: Die gesamten liquiden Mittel des Freistaates ohne Sondervermögen (einschließlich der Zuführung an die Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage im Rahmen des Haushaltsabschlusses 2018) und ohne Grundstock belaufen sich aktuell (31.03.2019) auf 10.466 Mio. Euro.

6. In welcher Höhe werden diese Mittel aus Frage 5 jeweils
a) in Wertpapieren,
b) auf Bankkonten (bitte nach einzelnen Banken aufschlüsseln),
c) als aufgeschobene Anschlussfinanzierung, als Kreditermächtigung oder sonstige Einnahmereste gehalten?
Siehe Beantwortung der Frage 2.

7. Auf welchen Betrag beläuft sich zum 31.12.2017, zum 31.12.2018 und aktuell die Höhe der Grundstockmittel?
Die Grundstockmittel beliefen sich am 31.12.2017 auf 876,7 Mio. Euro, am 31.12.2018 auf 715,0 Mio. Euro und aktuell (31.03.2019) auf 918,9 Mio. Euro.

8. In welcher Höhe werden diese Mittel aus Frage 7 jeweils
a) in Wertpapieren,
b) auf Bankkonten (bitte nach einzelnen Banken aufschlüsseln) gehalten?
Vergleiche Antwort zu Frage 2.