Schriftliche Anfrage: Impffortschritt gegen SARS-CoV-2 bei Lehrkräften?

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Anna Schwamberger, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, und Gisela Sengl befragte ich am 19.04.2021 die Staatsregierung zum gegenwärtigen Stand der Impfungen gegen SARS-CoV-2 bei Lehrkräften. Unsere Fragen wurden am 26.05.2021 von dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantwortet:

Wir fragen die Staatsregierung:

Vorbemerkung des Ministeriums:
Vorrangiges Ziel ist es, zum Regelbetrieb an den Schulen zurückzukehren und den Schülerinnen und Schülern einen normalen Schulalltag zu ermöglichen, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Beteiligten zu vernachlässigen. Eine wichtige Strategie zur Erreichung dieses Ziels ist auch die Impfung der an den Schulen eingesetzten Lehrkräfte. Zum bayernweiten Impffortschritt oder der Impfbereitschaft bei den bayerischen Lehrkräften können allerdings keine Aussagen getroffen werden.

1. Wie viele Lehrkräfte wurden bis heute in den jeweiligen Landkreisen gegen SARS-CoV-2 geimpft (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)?

2. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil in Relation zur Gesamtzahl der Lehrkräfte in den jeweiligen Landkreisen (bitte aufgeschlüsselt nach Erst- und Zweitimpfung)?

Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) liegt keine systematische und statistische Auswertung zur Anzahl geimpfter Lehrkräfte vor. Die Erhebung der angefragten Daten wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Darüber hinaus handelt es sich bei den angefragten Daten um sensible Gesundheitsdaten, deren Abfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch ist. Daten zu den durchgeführten Impfungen dürfen nur in dem durch § 7 Abs. 1 der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelten Umfang durch die Impfzentren erhoben werden. Die Verarbeitung dieser Daten ist gem. § 7 Abs. 3 Coro–naImpfV nur zulässig, soweit sie vom Robert-Koch-Institut für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) und vom Paul-Ehrlich-Institut für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) erfolgt. Die Erfassung des Impf- und Serostatus von Beschäftigten ist darüber hinaus gem. § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 23 Abs. 3 IfSG an strenge Voraussetzungen geknüpft. Im Falle der Lehrkräfte sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Für die Erhebung und Verarbeitung von Daten zum Anteil geimpfter Lehrkräfte seitens des StMUK zu statistischen Informationszwecken liegt weder die Einwilligung der betroffenen Lehrkräfte vor noch gibt es eine Rechtsgrundlage, die dies ermöglichen würde.

3. Bis wann werden alle Grund- und Förderschulkräfte für die COVID-19-Schutz–impfung ein Angebot erhalten haben?

Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen sind durch die CoronaImpfV der Priorisierungsgruppe 2 zugeordnet. Somit sind auch die Beschäftigten an Grund- und Förderschulen in Bayern beim Impfprogramm der Bundesregierung priorisiert worden. Eine systematische und statistische Erhebung der angefragten Daten liegt auch hier nicht vor. Allerdings teilt das zuständige Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass in vielen Impfzentren in Bayern bereits in der Priorisierungsgruppe 3 geimpft werde. Daher ist davon auszugehen, dass die der Priorisierungsgruppe 2 zugeordneten Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen in den meisten Landkreisen bereits ein Impfangebot erhalten haben.