Schriftliche Anfrage: Gewalttat in der Unterkunft für Asylsuchende in Weidenberg (Landkreis Bayreuth)

Die Anfrage zum Download gibt es hier

1.1 Welche Behörde war verantwortlich für die Belegung dieser Unterkunft?
Für die Belegung dieser Unterkunft ist das Landratsamt Bayreuth in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken zuständig.
1.2 Welches Belegungskonzept wurde für diese Unterkunft angewandt?
Es erfolgt eine Mischbelegung mit Familien und Einzelpersonen.
1.3 Welche Personen (bitte nach Familienstand, Alter, Geschlecht, Nationalität sortiert angeben) waren am 28.04.2025 dieser Unterkunft zugeteilt?

2.1 Wie viel Zeit pro Woche standen Asylsozialarbeitern, der Unterkunftsleitung, dem Hausmeister, dem Sicherheitsdienst für diese Unterkunft zur Verfügung?
In der Unterkunft ist 24/7 ein Sicherheitsdienst bestehend aus zwei Personen ein-gesetzt. Der Betreiber, der die Unterkunft leitet, ist nach Bedarf vor Ort und ein vom Betreiber eingesetzter Hausmeisterdienst ist montags bis freitags ca. 6 Std. täglich anwesend.
Im Rahmen der Flüchtlings- und Integrationsberatung erfolgt wöchentlich für die Dauer von grundsätzlich 6 Stunden ein Beratungsangebot durch den Verein Mynah e.V.
2.2. Wurden von weiblichen Personen aus dieser Einrichtung Wünsche auf Verlegung oder besseren Schutz und Betreuung geäußert (bitte Zeitpunkt nennen, falls bekannt)?
Es hat in der Vergangenheit drei Verlegungen von Familien auf eigenen Wunsch gegeben. Hintergrund der Verlegungen waren jeweils persönliche Gründe (z.B. Umzug in die Nähe von Verwandten) ohne Bezug zur Unterkunft oder der Sicher-heit oder Betreuung dort. Im Nachgang äußerte eine der verlegten Familien dann im Gegenteil sogar, aufgrund der besseren Betreuung lieber wieder in die Unter-kunft nach Weidenberg zurückkehren zu wollen. Wünsche auf Verlegung aufgrund der Sicherheit oder der Betreuung oder Wünsche nach besserem Schutz und Be-treuung wurden nicht geäußert.
2.3.Waren die Türen in der Unterkunft (Sanitärbereich, Schlafbereich) abschließbar?
Die Türen der Unterkunft (Sanitärbereich und Schlafbereich) waren und sind abschließbar.
 3.1. Gab es außer den Mobiltelefonen der Bewohner noch Festnetztelefone, mit denen Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr hätten benachrichtigt werden können?
Ein Festnetztelefon gab bzw. gibt es nicht, aber es gab bzw. gibt Mobiltelefone des Hausmeister- sowie des Sicherheitsdienstes.
3.2. Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass allein reisende Frauen (mit oder ohne Kinder) gemeinsam mit allein reisenden Männern in dezentral, außerhalb von Wohnorten gelegenen Unterkünften und ohne reale Flucht- und Hilfemöglichkeit untergebracht werden können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4.1. verwiesen.
3.3. In wie vielen weiteren staatlichen dezentral gelegenen Unterkünften in Bayern sind allein reisende Frauen (mit und ohne Kinder) und allein reisende Männer gemein-sam und ohne besondere Schutzvorkehrungen untergebracht?
Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Auswertmöglichkeiten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4.1. verwiesen.
4.1. Plant die Staatsregierung, dies jetzt zu ändern?
Im Rahmen bestehender Kapazitäten nehmen die zuständigen Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden bei der Belegungssteuerung auf die jeweils individuel-len Umstände des Einzelfalles Rücksicht. Hierbei wird besonderer Schutzbedürf-tigkeit Rechnung getragen. Daher wird an allen Standorten unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor Ort darauf geachtet, allein reisende Männer räumlich getrennt von Familien und allein reisenden Frauen unterzubringen. Ange-passt an den Bedarf und die vorhandenen Kapazitäten stehen ergänzend zur Be-legungssteuerung für Frauen mit und ohne Kinder zusätzliche separate Unterbrin-gungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Änderung dieser Vorgehensweise ist nicht geplant.
4.2. Warum war in dem Unterkunft keine Gewaltschutzkoordinatorin, kein Gewaltschutzkoordinator ansprechbar?
Im Bereich der Anschlussunterbringung sind die Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren im Regelfall für eine Mehrzahl an Unterkünften zuständig. Die entsprechende Stelle im Regierungsbezirk Oberfranken ist derzeit nicht besetzt.
4.3. Welche Konsequenzen hat der Gewalttat auf die weitere Belegung und Gewaltschutz im Unterkunft?
Es wird auf die Antwort zu 5.3 verwiesen.
5.1. Welche strafrechtlich relevanten Vorkommnisse vor dem Tat waren der Polizei bekannt?
Der Tatverdächtige ist u. a. wegen Gewaltdelikten (eine Körperverletzung und eine gefährliche Körperverletzung) polizeilich in Erscheinung getreten.
5.2.War dem Täter erlaubt, einer Arbeit nachzugehen?
Dem Beschuldigten war seit 01.11.2024 eine Vollzeiterwerbstätigkeit durch die Zentrale Ausländerbehörde genehmigt. Bis zum Vorfall vom 28.04.2025 ist er ei-ner Vollzeitbeschäftigung nachgegangen.
5.3. Wieso wurde nach Kentniss der Staatsregierung dieses hohe Gefährdungspoten-zial – insbesondere für untergebrachte Kinder und alleinstehende Frauen – in dieser Unterkunft nicht erkannt?
Auch mit noch so guter Prävention lässt sich keine absolute Sicherheit erreichen. Weder Polizei noch Unterbringungsverwaltung lagen Erkenntnisse über eine be-sondere Gefährdung vor.
Die Polizei kann Gefährdungsbewertungen nur anhand der ihr bekannt geworde-nen Ereignisse vornehmen. Hier werden alle relevanten Erkenntnisse zusammen-gezogen, bewertet und darauf basierend konkrete Maßnahmen getroffen. Im vor-liegenden Fall lagen keine hinreichenden Anhaltpunkte vor, die ein erhöhtes Ge-fährdungspotential für Kinder und alleinstehende Frauen begründen hätten können.
Auch von Seiten der Unterkunftsverwaltung war – insbesondere für die unterge-brachten Kinder oder alleinstehenden Frauen – kein hohes Gefährdungspotential erkennbar. Es hat vor dem Vorfall lediglich zwei Konflikte mit Beteiligung des Be-schuldigten in der Unterkunft gegeben, aus denen jedoch aufgrund von Art und Ausmaß keine weitere Gefährdung abgeleitet werden konnte, welche mit über den schon eingerichteten Sicherheitsdienst hinausgehenden Maßnahmen hätte begegnet werden können.
Die Unterkunft verfügte insbesondere bereits über einen 24/7 Sicherheitsdienst. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die bestehenden Vorkehrungen zum Gewaltschutz weiterreichende Folgen der Gewalttat vom 28.04.2025 wirksam verhüten konnten. Die Regierung von Oberfranken ist in einem engen Austausch mit dem Landratsamt Bayreuth bezüglich der konkreten zukünftigen Belegung.
6.1.Welche Möglichkeit haben die Geflüchteten therapeutisch vor Ort behandelt zu werden?
Das in Bayern etablierte Versorgungssystem stellt den Zugang von Asylbewerberleistungsberechtigten zur psychotherapeutischen Grundversorgung im Rahmen der bundesgesetzlichen Ansprüche sicher. Asylbewerberleistungsberechtigte können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen von niedergelassenen Fachärzten vor Ort (nach Überweisung durch den Allgemeinarzt) behandeln lassen. Zusätzliche Angebote direkt in der Unterkunft stehen daher nicht zur Verfügung.
6.2. Wie wurden die Sorgen der Bevölkerung vor Ort im Jahr 2023 konkret begegnet?
Vor Schaffung der Unterkunft wurde vom Landratsamt eine Informationsveranstal-tung für alle Bürger mit Teilnahme des Landrats, des Ausländeramtes und der Pressestelle sowie der Polizei durchgeführt. Mögliche Bedenken der Bevölkerung wurden hierbei besprochen. Bis zum Vorkommnis vom 28.04.2025 wurden die Un-terkunft und deren Bewohner positiv wahrgenommen. Es ist ein stabiler Kreis an ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern entstanden.
Die örtlich zuständige Polizeiinspektion Bayreuth-Land stand bezüglich der Errichtung der Asylbewerberunterkunft bereits frühzeitig in ständigem Kontakt mit den Verantwortlichen der Gemeinde Weidenberg sowie dem Landratsamt Bayreuth.
Die Bayerische Polizei nimmt die Sorgen der Bevölkerung stets sehr ernst und begegnet diesen im täglichen Dienst durch individuelle Gespräche sowie im Rahmen der Kriminalprävention. Im konkreten Fall erfolgte eine offensive Kommunikation mit der Bevölkerung, um vorhandene Ängste oder Vorurteile abzubauen. Dies er-folgte durch niederschwellige Gespräche im Rahmen der allgemeinen Streifentä-tigkeit, insbesondere aber auch durch den Leiter der Polizeiinspektion Bayreuth-Land, der beispielsweise bei dem durchgeführten Willkommensfest in der Unterkunft persönlich für Fragen zur Verfügung stand.
Darüber hinaus wurde am 13.02.2023 ein Beratungsgespräch zwischen den Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Dieses Gespräch wurde von den Verantwortlichen der Gemeinde als positiv beschrieben.