Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Birzele, Benjamin Adjei, Claudia Köhler, Tim Pargent, Kerstin Celina vom 03.03.2025:
Ende Januar 2025 hat der Staatsminister der Finanzen und für Heimat per Pressemitteilung einen Bericht zur Arbeit der „Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0“ gegeben. In dieser im Frühjahr 2024 gebildeten Kommission, die aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Staatsregierung besteht, seien über 60 Maßnahmen identifiziert worden, um Bayerns Kommunen fit für die digitale Zukunft zu machen. Bayerns Kommunen würden „ab jetzt“ gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden flächendeckend zu volldigitalen Ämtern ausgebaut werden. Die Kommunikation bei Verfahren für Baugenehmigungen, Kfz-Zulassungen oder Wohnsitzanmeldungen solle vom Erstantrag bis hin zum digitalen Bescheid „online,
schnell und bürokratiearm“ erfolgen. Angekündigt hat der Staatsminister insbesondere einen zentralen IT-Dienstleister für Bayern und seine Kommunen. Der Aufbau dieses IT-Dienstleisters soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
1.1 Was erwartet sich die Staatsregierung von dem geplanten zentralen IT-Dienstleister?
Eine leistungsstarke digitale Verwaltung benötigt sichere und skalierbare IT-Infrastrukturen. Diese werden durch eine zweckmäßige Bündelung von IT-Aufgaben und einen zentralen IT-Betrieb bei einem zentralen kommunalen IT-Dienstleister (z. k. IT-DL) geschaffen. Dadurch werden Kommunen spürbar entlastet und einheitliche digitale Angebote gefördert.
1.2 Welche 60 Maßnahmen hat die „Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0“ zur Digitalisierung der Verwaltung vereinbart (bitte einzeln auflisten)?
Die Kernmaßnahmen können dem hier veröffentlichten Bericht der Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 entnommen werden: www.stmfh.bayern.de
1.3 Wie unterstützen die 60 einzelnen, operativ angelegten Maßnahmen die Grundsatzentscheidung für einen zentralen IT-Dienstleister, welche als Konsolidierung der staatlichen IT-Providerlandschaft zu verstehen ist?
Die 60 Maßnahmen unterstützen die Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Gründung eines z. k. IT-DL dahin gehend, dass viele der Maßnahmen zur effizienten und bayernweit einheitlichen Umsetzung den z. k. IT-DL benötigen.
2.1 Welche konkreten Schritte hat die Staatsregierung bzw. die Zukunftskommission hinsichtlich des Aufbaus des zentralen IT-Dienstleisters mittlerweile unternommen?
In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) hat die Zukunftskommission auf Basis praktischer Erfahrungen der staatlichen und kommunalen Verwaltung einvernehmlich die Anforderungen und Aufgaben des künftigen z. k. IT-DL (vgl. Frage 3.1) definiert. Die Zukunftskommission beschäftigt sich aktuell u. a. mit der Frage, wie der z. k. IT-DL möglichst zeitnah auf den Weg gebracht werden kann. Im Rahmen der Umsetzungsplanung werden in enger Zusammenarbeit mit den KSV bis Ende des Jahres 2025 Schritt für Schritt genauere Details ausgearbeitet.
2.2 Wie soll der zentrale IT-Dienstleister organisiert sein (bitte insbesondere Organisationsform, gesetzliche Verankerung der Leistungsaustauschbeziehungen zu den kommunalen oder staatlichen Behörden, Trägerschaft und ggf. Aufsichtsbehörde angeben)?
2.3 In welchem Verhältnis soll der zentrale IT-Dienstleister zur BayKommun AöR und byte – Bayerische Agentur für Digitales GmbH stehen sowie zur Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) und zum IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (bitte einzeln für die genannten Stellen angeben)?
Die Fragen 2.2 und 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen 2.2 und 2.3 beziehen sich auf die Ergebnisse der Umsetzungsplanung.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen.
3.1 Welche Aufgaben soll der geplante zentrale IT-Dienstleister konkret übernehmen?
Folgende Aufgaben und Lösungsansätze wurden für den z. k. IT-DL vereinbart:
– Zentraler IT-Betrieb: Der z. k. IT-DL soll den kommunalen Serverbetrieb mittel- bis langfristig in einem sicheren, leistungsfähigen Rechenzentrum bündeln und bayernweit einheitliche Onlinedienste für digitale kommunale Verwaltungsleistungen, ausgewählte Fachverfahren sowie die dafür notwendigen Basisinfrastrukturdienste (z. B. Dienste für Kommunikation und Zusammenarbeit aller an einem Verwaltungsprozess beteiligten Stellen, Verzeichnis- und Identifikationsdienste etc.) zentral betreiben.
– Cloud: Der z. k. IT-DL soll sowohl skalierbare, externe Cloud-Infrastrukturen für die bayerischen Kommunen einheitlich, sicher und datenschutzkonform erschließen als auch ein Angebot interner Cloud-Infrastrukturen für sensible Daten aufbauen.
– Beratung und Support: Der z. k. IT-DL soll die Kommunen sowohl durch Beratungsleistungen zu angebotenen IT-Dienstleistungen als auch beim Roll-out
unterstützen.
3.2 Welche Anwendungen wird der geplante zentrale IT-Dienstleister konkret bereitstellen (bitte genau angeben)?
In der Umsetzungsplanung ist der Fokus zunächst auf die Errichtung des z. k. IT-DL gerichtet. Die grundsätzlich erforderlichen Infrastrukturen werden im Rahmen der Umsetzungsplanung analysiert und schrittweise ab Betriebsbeginn bereitgestellt. Über die Festlegung konkreter Fachanwendungen wird anschließend in enger Abstimmung mit den KSV entschieden.
3.3 Wie werden sich die durch den geplanten zentralen IT-Dienstleister angebotenen Anwendungen zu den vom Staatsministerium für Digitales bereitgestellten „BayernPackages“ verhalten, die in einer Auswahl von Onlinediensten bestehen, welche die Kommunen vor Ort freiwillig einführen können?
Bei den „BayernPackages“ handelt es sich um eine Auswahl von Onlinediensten, die zentral für alle bayerischen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Ein Großteil der Onlinedienste (Marktangebote, EfA-Leistungen) wird von Freistaat und Kommunen gemeinschaftlich finanziert; Onlinedienste, die das IT-DLZ im Rahmen der „Bayern-Packages“ bereitstellt, stehen den bayerischen Kommunen ohne Kostenbeteiligung zur Verfügung. Über die BayKommun AöR können die bayerischen Kommunen diese zentral bereitgestellten Onlinedienste ausschreibungsfrei beziehen. Im Rahmen der bei Frage 3.2 genannten Festlegung konkreter Anwendungen werden auch die „BayernPackages“ betrachtet. Die künftigen Angebote des z. k. IT-DL werden nicht in Kon-
kurrenz zu den Angeboten der „BayernPackages“ stehen.
4. Inwiefern soll auch die Kommunikation zwischen den Ämtern verbessert werden, wie Presseberichten2 zu entnehmen war?
Eine Maßnahme der Zukunftskommission sieht die Schaffung einer Kollaborationsplattform für die behörden- und ebenenübergreifende Verwaltungszusammenarbeit und Fachstellenbeteiligung sowie den sicheren Austausch von Daten und Informationen zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vor.
5.1 Wie wird gewährleistet, dass eine Mindestanzahl an Kommunen die Leistungen des zentralen IT-Dienstleisters in Anspruch nehmen wird?
5.2 Sollen alle Kommunen verpflichtend an den geplanten zentralen IT-Dienstleister angeschlossen werden?
5.3 Wenn ja, wie wird das – auch in rechtlicher Hinsicht – umgesetzt werden?
6.1 Über wie viel Personal soll der zentrale IT-Dienstleister verfügen?
6.2 Wie gedenkt die Staatsregierung dieses Personal bis Ende des Jahres 2025 zu gewinnen?
7.1 Wann und in welchem Umfang soll der zentrale IT-Dienstleister seine Arbeit aufnehmen?
7.2 Geht die Staatsregierung – Stand heute – weiter davon aus, dass der zentrale IT-Dienstleister bis Ende des Jahres 2025 seine Arbeit aufnehmen wird?
8.1 Wie viel kostet das Vorhaben, einen neuen zentralen IT-Dienstleister zu etablieren?
8.2 Wie werden die Kosten zwischen Kommunen und Staatsregierung aufgeteilt?
8.3 Wie werden das verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und das Konnexitätsprinzip berücksichtigt?
Die Fragen5.1 bis 8.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Fragen 5.1 bis 8.3 beziehen sich auf die Ergebnisse der Umsetzungsplanung. Es
wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen
Die Anfrage zum Download gibt’s hier.