Gemeinsam mit meinem Kollegen Florian Siekmann befragte ich am 29.03.2021 die Staatsregierung bezüglich der Beziehungen zu Aserbaidschan. Unsere Fragen wurden am 18.05.2021 von der Staatskanzlei beantwortet:
Wir fragen die Staatsregierung:
1.1 Unterhält die Staatsregierung gegenwärtig geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen mbH (Gefdab), Consultum Communications, Lime M-Trade, Extent GmbH, United Supply Company, Azermech, State Oil Company of Azerbaijan Republic (SOCAR) oder zum State Oil Fund of the Republic of Azerbaijan (SOFAZ) (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen, Art der geschäftlichen Beziehung, Dauer der geschäftlichen Beziehungen und finanziellem Umfang der geschäftlichen Beziehungen)?
Nein.
1.2 Unterhielt die Staatsregierung in den letzten zehn Jahren geschäftliche Beziehungen zu den in 1.1 genannten Unternehmen?
Nein.
1.3 Liegen der Staatsregierung zu den genannten Unternehmen Kenntnisse geheimdienstlich oder strafrechtlich relevanter Art vor?
Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen keine Kenntnisse vor.
Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München sind die Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen mbH (GeFdaB), die Line M-Trade UG sowie die Extent GmbH Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern u.a. zuzuordnen. Weitere Auskünfte zu Sachverhalten und Vorgängen im Zusammenhang mit diesen Gesellschaften können nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München nicht erteilt werden, um den Erfolg der dortigen Ermittlungen nicht zu gefährden. Soweit andere in Frage 1.1 genannte Unternehmen von den laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München betroffen sind, können insoweit keine Auskünfte erteilt werden, da nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München eine Gefährdung des Untersuchungszweckes nicht ausgeschlossen werden kann.
Zu weiteren Sachverhalten im Zusammenhang mit den in Frage 1.1 aufgeführten Unternehmen bestehen im Staatsministerium der Justiz keine Erkenntnisse über strafrechtliche Ermittlungen bayerischer Staatsanwaltschaften.
2. Liegen der Staatsregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz weitere Erkenntnisse über Aktivitäten aserbaidschanischer Unternehmen in Bayern vor?
Nein.
3.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung von der Beteiligung ihrer Mitglieder oder Mitgliedern des Landtags an Wahlbeobachtungsmissionen in Aserbaidschan (bitte aufschlüsseln nach Zeitraum der Reise und Teilnehmerinnen und Teilnehmern)?
Die Staatsregierung hat keine Kenntnisse bezüglich einer Beteiligung an Wahlbeobachtungsmissionen in Aserbaidschan.
3.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Entsendung von Delegationen des Landtags oder der Staatsregierung nach Aserbaidschan (bitte aufschlüsseln nach Zeitraum, Zweck der Reise und vor Ort kontaktierten Personen und Unternehmen)?
Hier wird der Zeitraum bis ins Jahr 2010 berücksichtigt.
Im April 2010 reiste die bayerische Europaministerin Emilia Müller in Begleitung der Vorsitzenden des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten im Landtag Prof. Ursula Männle (CSU), der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) sowie von Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft nach Aserbaidschan. Ziele der Reise waren die Vertiefung der bayerisch-aserbaidschanischen Zusammenarbeit und die Weiterentwicklung bestehender Kooperationsfelder mit Schwerpunkt Energieversorgung, Landwirtschaft und Wissenschaft. Während der dreitägigen Reise waren Gespräche mit folgenden Personen geplant: Botschafter Dr. Stanchina, Umweltminister Bagirov, dem Präsidenten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Aserbaidschans Kerimov, Bildungsminister Mardanov, Außenminister Mammadyrov, dem Vizepräsidenten von SOCAR Nasirov, dem Vize-Premierminister Sharifov, dem Minister für wirtschaftliche Entwicklung Mustafayev, dem stellvertretenden Agrarminister Guliyev sowie dem Rektor der staatlichen Agraruniversität Sadigov.
Im Mai 2017 reiste der Staatssekretär im damaligen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Franz Josef Pschierer in Begleitung der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU), Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER) und einer Wirtschaftsdelegation nach Aserbaidschan und Georgien. Der Aufenthalt in Baku konzentrierte sich auf den 31.05.2017. Ziel der Reise war es, zu einer Intensivierung der bayerischen Wirtschaftsbeziehungen mit Aserbaidschan sowie Georgien beizutragen und neue Potenziale für bayerische Unternehmen zu erschließen. Neben politischen Gesprächen mit Botschafter Kindsgrab, Vize-Premierminister Sharifov und Energieminister Aliyev nahm die Wirtschaftsdelegation an einem Wirtschaftsforum teil. Zudem standen Besuche bei aserbaidschanischen Fachorganisationen (Export- und Investitionsförderungs-Stiftung AZPROMO) und Unternehmen (Improtex Group, Hafen Alat) sowie Gespräche mit Branchenvertretern auf dem Programm.
3.3 Hat die Staatsregierung Kenntnis von weiteren dienstlichen Reisen ihrer Mitglieder oder von bayerischen Beamten nach Aserbaidschan (bitte aufschlüsseln nach Zeitraum, Zweck der Reise und vor Ort kontaktierten Personen und Unternehmen)?
Im Juli 2019 nahmen Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Landesamts für Denkmalpflege an der UNESCO Welterbesitzung in Baku teil. Aus Bayern wurden dort die Anträge „Augsburger Wassermanagement-System“ sowie „Grenzen des römischen Reichs – Donaulimes“ behandelt.
4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Tätigkeiten oder Aktivitäten der aserbaidschanischen Regierung in Bayern?
Es wird auf Tätigkeiten und Aktivitäten seit dem Jahr 2010 abgestellt. Diese beinhalten Antrittsbesuche, einzelne Fachtermine zu thematischen Schwerpunkten (Wirtschaft, Kultur) sowie Teilnahmen aserbaidschanischer Regierungsmitglieder an der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC).
4.2 Wie bewertet die Staatsregierung diese Tätigkeiten und Aktivitäten?
Die unter 4.1 genannten Tätigkeiten und Aktivitäten bewegen sich im üblichen Rahmen und unterscheiden sich in Qualität und Quantität nicht von den Kontaktaufnahmen und Aktivitäten der Regierungen anderer Staaten in Bayern.
5. Welche Programme werden von der Staatsregierung für verfolgte Journalistinnen und Journalisten bzw. Aktivistinnen und Aktivisten aus Aserbaidschan unterstützt oder finanziert, damit diese in Bayern leben und arbeiten können?
Keine.
6.1 Gab es seit der 16. Wahlperiode Treffen von Angehörigen der Staatsregierung (Ministerinnen/Minister und sonstige Regierungsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter) bzw. Kontakt mit Angehörigen des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums e.V. (bitte aufschlüsseln nach Art des Kontakts, Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Inhalt des Gesprächs)?
Die Recherchen zu dieser Frage beschränkten sich auf den Zeitraum der aktuellen Wahlperiode.
Im Februar 2021 nahm eine Vertreterin der Staatskanzlei auf Arbeitsebene an der Onlinekonferenz „Stabilität und Sicherheit im Südkaukasus – Perspektiven der Deutsch-Aserbaidschanischen Zusammenarbeit“ teil.
6.2 Wurden Mitglieder der Staatsregierung (Ministerinnen/Minister und sonstige Regierungsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter) seit der 16. Wahlperiode von Landtagsabgeordneten kontaktiert (schriftlich/persönlich/telefonisch/per Mail/per Fax), die Themen mit Bezug zu Aserbaidschan vorgebracht haben (bitte aufschlüsseln nach Art des Kontakts und Inhalt des Anliegens)?
Die Recherchen zu dieser Frage beschränkten sich auf den Zeitraum der aktuellen Wahlperiode.
Es sind keine derartigen Kontaktaufnahmen bekannt.