Schriftliche Anfrage: Aktueller Stand Höllental-Hängebrücken

Zusammen mit meinem Kollegen Christian Zwanziger habe ich am 02.10.2019 folgende schriftliche Anfrage gestellt:

Wir fragen die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand der Staatsregierung zu den Planungen der Höllental-Hängebrücken zwischen Issigau und Lichtenberg im Landkreis Hof?

2.1 Wie hoch sind die derzeit erwarteten Kosten für das Projekt im Vergleich zu der Antwort auf Landtagsdrucksache 18/88 vom 8.3.2019?

2.2 Worauf sind eventuelle Kostensteigerungen zurückzuführen, und sind zusätzlicheKostensteigerungen zu erwarten?

3. Ist die Förderfähigkeit nach europäischem Beihilferecht geprüft worden, und wenn ja, mitwelchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und zu welchem Zeitpunkt soll diese Prüfung ggf.noch erfolgen?

4. Der Landkreis Hof als Vorhabensträger rechnet offenbar mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent für das Brückenprojekt. In der Antwort der Staatsregierung auf Drucksache 18/88 wurde die RÖFE-Förderung als mögliche Zuschussquelle genannt.

4.1 Fällt das Hängebrückenprojekt gemäß der aktuellen Beschreibung des Förderbereichs unterdie Kategorie „nicht einnahmeschaffende und nicht mit anderen wirtschaftlichen Tätigkeitenverbundene Basiseinrichtungen“, wie z.B. auch Wanderwege, oder unter die Kategorie„Sonstige Infrastrukturmaßnahmen“ (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7072_1_W_193-0 , Zugriff: 23.09.2019)?

4.2 Falls Zweiteres der Fall ist, heißt es in der Beschreibung weiter: „Betragen diezuwendungsfähigen Ausgaben der „sonstigen Infrastrukturmaßnahme“ mehr als 250000 Euro oder beläuft sich die vorgesehene Förderung auf mehr als 100 000 Euro, ist die vorherige Zustimmung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie undTechnologie erforderlich.“ (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7072_1_W_193-0 , Zugriff: 23.09.2019) Wurde oder wird eine solche Zustimmung erteilt?

4.3 In der Antwort der Staatsregierung auf Drucksache 18/88 heißt es weiter: „Auch ist bei der Umsetzung der Fördermaßnahme die Sicherstellung der Barrierefreiheit zu gewährleisten.“ Nacheigener Aussage des Landkreises Hof „[…] gelten die Brücken, ebenso wie die Zuwegung, alsnicht barrierefrei.“ (Quelle: https://frankenwald-bruecke.de/faq/faq-bruecken/ , Zugriff: 23.09.2019) Ist vor diesem Hintergrund eine Förderfähigkeit überhaupt gegeben?

4.4 Inwiefern wird bei der Umsetzung des Projekts den Belangen des Umweltschutzes sowieder Raumordnung und Landesplanung gemäß der allgemeinen Beschreibung des RÖFE-Förderbereichs (s. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7072_1_W_193-0 ,Punkt 5.5) Rechnung getragen?

4.5 Liegen der Staatsregierung konkrete Zahlen zum voraussichtlichen Betriebsgewinn vor undwenn ja, worauf stützen sich diese Annahmen?

4.6 Wie soll sichergestellt werden, dass die Höhe der Beihilfen nicht die Differenz zwischenförderfähigen Ausgaben und dem zu erwartenden Betriebsgewinn übersteigen (s. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7072_1_W_193-0 , Punkt 6.3)?

4.7 Kommen außer RÖFE weitere Förderprogramme für dieses Projekt in Frage? Wenn ja,welche?

5. Wann soll die Entscheidung über eine Förderung des Bauvorhabens getroffen werden?

6. Sind nach Kenntnis der Staatsregierung für die bisher gemachten Vorarbeiten im Höllental (Probebohrungen, Aufschotterung und Planierung vormals unbefestigter Waldwege) Ausnahmegenehmigungen diverser Naturschutzbehörden nötig, und wenn ja, liegen diese vor (bitte Genehmigungen inklusive Datum der Erteilung auflisten)?

7. Ist die Umsiedelung geschützter Arten aus einem Naturschutzgebiet in andere Gebiete mitniedrigerem Schutzstatus aufgrund von Eingriffen wie im Höllental geplant nach Kenntnis derStaatsregierung mit dem Naturschutzrecht zu vereinbaren?

Hier finden Sie die Antwort des Bayerischen Staatsministeriums.