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SAN_Aktuelle Personalausstattung in bayerischen Behörden zur Aufklärung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen
1.1 Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind aktuell bei der Staatsanwaltschaft München I ausschließlich mit Ermittlungen zu Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen befasst (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
1.2 Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind aktuell bei der Staatsanwaltschaft München I teilweise mit Ermittlungen zu Cum-Ex- oder Cum-Cum-Gestaltungen befasst (bitte das prozentuale Arbeitsvolumen in diesem Bereich pro Kopf angeben)?
Die Fragen 1.1 und 1.2 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim Pargent (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 2. August 2022 betreffend „Aktueller Stand: Cum-Ex- und Cum-Cum-Ermittlungen in Bayern“, dort Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2 (Drs. 18 / 24074), angekündigte personelle Verstärkung der für das Steuerstrafrecht
zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft München I wurde umgesetzt. Bei dem zusätzlich eingesetzten Staatsanwalt als Gruppenleiter handelt es sich um einen Spezialisten mit außerordentlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im Steuer- und Steuerstrafrecht. Er bearbeitet seit 1. April 2023 regelmäßig mit dem Großteil seiner Arbeitskraft die in der Fragestellung genannten Gestaltungen. Mit Anklageschrift vom 31. Oktober 2023 hat die Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit
Cum-Ex-Gestaltungen Anklage gegen zwei Beschuldigte zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I erhoben. Die Anklage wurde unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und Termine zur Hauptverhandlung ab November 2024 bestimmt.
Daneben werden die entsprechenden Ermittlungen durch weitere Staatsanwältinnen (als Gruppenleiterinnen) bei Bedarf unterstützt.
2.1 Wie viel Personal ist aktuell für die Zentralstelle zur Bearbeitung von Cum-Cum-Fällen am Landesamt für Steuern tätig (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Die Zentralstelle für Cum-Cum-Fälle im Landesamt für Steuern ist derzeit mit zwei
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt.
2.2 Welche Arten von Fällen werden in der Zentralstelle im Landesamt für Steuern neben Cum-Cum-Gestaltungen noch bearbeitet?
Die Zentralstelle bietet den Finanzämtern rechtliche Unterstützung bei der Aufarbeitung
von Cum-Cum-Gestaltungen. Für die Sachverhaltsermittlung sind die jeweiligen Finanzämter zuständig. Neben Cum-Cum-Gestaltungen untersucht die Zentralstelle ganz generell mögliche Gestaltungen am Kapitalmarkt.
2.3 Wie verteilt sich das Arbeitsvolumen prozentual auf die verschiedenen Fallkategorien?
Schwerpunkt ist die Aufarbeitung missbräuchlicher Cum-Cum-Gestaltungen. Ein prozentualer Zeitanteil kann nicht ermittelt werden, da hierzu keine Aufzeichnungen geführt werden.
3.1 Wie viel Personal ist aktuell für die Cum-Ex-Taskforce im Bereich der Betriebsprüfungen tätig (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Die Aufgaben der Taskforce Cum-Ex sind aktuell (unter der Leitung eines Sachgebietsleiters) insgesamt fünf Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern zugewiesen. Diese Personen sind der Taskforce Cum-Ex mit keinen festen Zeitanteilen zugeordnet, sodass flexibel und bedarfsbezogen auf den jeweiligen Arbeitsanfall reagiert werden kann.
3.2 Wie viel Prozent ihrer Arbeitszeit widmeten sich die o. g. Beamtinnen und Beamten durchschnittlich Aufgaben im Rahmen der Cum-Ex-Taskforce in den Jahre 2022 und 2023 (bitte pro Jahr angeben)?
Ein prozentualer Zeitanteil kann grundsätzlich nicht ermittelt werden, da hierzu keine
Aufzeichnungen geführt werden.
4.1 Wie viel Personal ist aktuell im auf Cum-Ex-Gestaltungen spezialisierten „Sachgebiet SF 19“ tätig (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Zum 1. Oktober 2024 beläuft sich die Personalstärke im Sachgebiet SF 19 auf insgesamt 13,12 VZÄ (Sachgebietsleitung, Fahndungsprüfer und Fahndungshelfer).
4.2 Wie viel Prozent ihrer Arbeitszeit widmeten die o. g. Beamtinnen und Beamten durchschnittlich Aufgaben aus dem „Sachgebiet SF 19“ in den Jahren 2022 und 2023 (bitte pro Jahr angeben)?
Das Sachgebiet SF 19 verfolgt mögliche Vergehen am Kapitalmarkt. Hierzu gehören unter anderem auch Cum-Ex-Gestaltungen. Die dort eingesetzten Beamten werden nicht für andere Tätigkeiten eingesetzt.