Antrag: Geldwäsche bekämpfen – Bargeldhöchstsummen zulassen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Tim Pargent, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geldwäsche bekämpfen – Bargeldhöchstsummen zulassen (als Nachzieher zu Drs. 18/18257)

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag begrüßt das von der Europäischen Kommission vorgestellte Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung [1]. Dazu zählt auch die Verordnung für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(COM(2021) 420 final) [2]. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und Landesebene für eine verstärkte Bekämpfung von Geldwäsche und illegalen Finanztransaktionen einzusetzen. Das Setzen von Bargeldobergrenzen ist ein geeignetes Instrument dazu.

Begründung:
Deutschland ist derzeit ein Paradies für Geldwäsche. Damit findet auch die Organisierte Kriminalität gute Bedingungen, denn erst durch Geldwäsche werden kriminelle Geschäfte rentabel. Geldwäschebekämpfung ist damit ein effektives Instrument gegen Organisierte Kriminalität und kriminelle Machenschaften. Sie unterstützt die Bayerischen Sicherheitsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung. Oberstes Ziel muss es also sein, eine umfassende Strategie gegen Geldwäsche zu verfolgen. Im Nichtfinanzsektor, gerade bei Immobilien, bleibt Geldwäsche allerdings besonders oft unentdeckt. Die Einführung einer hohen Obergrenze für Bargeldzahlungen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, sollte daher nicht ausgeschlossen werden. An dieser Stelle wird auf die Ausnahmeregelung für den Handel zwischen Privatpersonen hingewiesen: Hier gilt die Bargeld-Obergrenze ausdrücklich nicht. Weitere begrüßenswerte Maßnahmen der Geldwäsche-Bekämpfung sind die Schaffung einer Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche, die Regulierung von Krypto-Währungen, die Weiterentwicklung der Geldwäscherichtlinie, ein stärkerer Schutz für Whistleblower*innen, mehr Rechte für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Harmonisierung der Definition von Straftatbeständen und deren Sanktionierung sowie der verstärkte europäische Datenaustausch.

Auf Bundesebene muss bei allen Gesellschaften, Stiftungen und sonstigen steuerlich begünstigten Organisationen künftig umfassende Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bestehen. Die Finanzaufsicht muss in der Geldwäschebekämpfung eine aktive Rolle spielen, statt Verdachtsmeldungen nur weiterzureichen. Daher braucht es bundesweite Mindeststandards für Aufsicht, Prüfungen, Ressourcen und Personal. Illegale Gelder und Vermögenswerte müssen umfassend abgeschöpft werden. Die Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht sollte vollständig auf den Bund übergehen. Der Wirecard-Skandal hat gezeigt, dass die derzeitig zuständigen Behörden bisweilen mit ihrem Aufsichtsmandat völlig überfordert sind. Die Folge: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bleiben ohne Konsequenz, Kriminelle nutzen unsere staatliche Infrastruktur aus und legen den Markt lahm. Die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus muss an oberster Stelle stehen. Weil Kriminelle auch vor Landesgrenzen keinen Halt machen, ist ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen und Kooperation über Grenzen hinweg ist der richtige Weg, um den Geldhahn für die Organisierte Kriminalität abzudrehen.

 

Quellen:

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0420&from=EN
[2] https://ec.europa.eu/info/publications/210720-anti-money-laundering-countering-financingterrorism_
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