Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 4.11.2024
Bezugnehmend auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung „Bayern verliert Streit um Neuschwanstein“ vom 17.10.2024 frage ich die Staatsregierung, wie hoch die finanziellen Auswirkungen aufgrund der nicht rechtmäßig erworbenen Markenrechte für „Neuschwanstein“ pro Jahr seit 2018 sind (bitte aufschlüsseln nach Rechtskosten, entgangenen Lizenz gebühren und sonstigen relevanten Kosten oder Einnahmeausfällen), für welche bayerischen Kulturgüter oder Wahrzeichen wurden darüber hinaus die Markenrechte ebenfalls nicht rechtmäßig gesichert (bitte auflisten unter Angabe der jeweiligen Markenrechtsinhaber, der Dauer der Markenrechte und mögli cher finanzieller Auswirkungen für den Freistaat) und welche Strategie verfolgt die Staatsregierung langfristig im Umgang mit Markenrechten von bayerischen Kulturgütern, die bisher nicht
gesichert werden konnten?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Bayerische Schlösserverwaltung verfolgt den Schutz des Namens „Schloss Neuschwanstein“ respektive „Neuschwanstein“ auf Grundlage verschiedener Rechte, wie dem Namensrecht und dem Kennzeichenrecht, was insbesondere neben dem Markenrecht auch die Unternehmenskennzeichenrechte beinhaltet. Die Bayerische Schlösserverwaltung ist von Anfang an und auch zukünftig bestrebt, einen möglichst vollumfänglichen Schutz zu erwirken. In dem vom Gericht der Europäischen Union am 16.10.2024 entschiedenen Verfahren wandte sich der Freistaat Bayern mit einem Nichtigkeitsantrag gegen die Eintragung der Wortmarke Neuschwanstein als Unionsmarke für Waren der Klassen Schmuck, Trinkgefäße und Kleidungsstücke durch den Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise e. V.. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nur die Frage der Wirksamkeit des eingetragenen Markenrechts des Bundesverbands in diesen Warenklassen. Aus diesem Verfahren lassen sich keine generellen rechtlichen Folgen für die Markenrechte ableiten. Diese Einzelfallentscheidung besagt lediglich, dass der Benutzung der eingetragenen Marke durch den Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise kein älteres Unternehmenskennzeichenrecht des Freistaates Bayern entgegensteht. Ob andere ältere Rechte des Freistaates vorliegen, die der Benutzung entgegenstehen, ist stets einzelfallabhängig zu prüfen.
Die im Bereich der Schlösserverwaltung zur Wahrung der Markenrechte aufgewendeten Kosten (Gerichtsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung, Abschluss von Lizenzpartnerschaften) belaufen sich seit 2018 auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Sie werden durch die die erhobenen Lizenzgebühren abgedeckt. Bezüglich etwaig entgangener Lizenzgebühren sind hypothetische Einnahmen schwer bezifferbar. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die in Rede stehenden Waren der Klassen Schmuck, Trinkgefäße und Kleidungsstücke bisher keine Nutzung der Rechte durch den Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise erfolgt ist. Der Freistaat Bayern hält im Bereich der Schlösserverwaltung die Markenrechte an allen drei Königsschlössern, neben „Neuschwanstein“ also auch an „Linderhof“ und „Herrenchiemsee“. Im Rahmen des Eintragungsantrags einer Marke erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit sowie, ob Eintragungshindernisse entgegenstehen. Dementsprechend sind diese Marken unter Berücksichtigung der amtlichen Prüfung ordnungsgemäß eingetragen.