Anfragen zum Plenum: Generalsanierung des Finanzamts München in der Karlstraße

Unsere Anfrage zum Plenum vom 30.09.2026 und die Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat findet ihr hier!

Unter Bezugnahme auf die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage „Baulicher Zustand und Sanierung von Dienstgebäuden der Bayerischen Finanzverwaltung” (Drs. 19/10030) zu den Gebäuden des Finanzamts München in der Karlstraße 9-11 und 13-17 frage ich die Staatsregierung, welche konkreten Maßnahmen wurden zur Beseitigung der dort festgestellten Asbestbelastung umgesetzt (bitte jeweils Zeitpunkt und Kosten angeben), wie weit ist die Behebung der in Anlage 8 aufgeführten Arbeitsschutzmängel fortgeschritten und wann soll die in Anlage 5 aufgeführte Generalsanierung beginnen (bitte den vorgesehenen Zeitplan und die voraussichtlichen Kosten angeben)?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Für die Gebäude der Karlstraße 9-11 und 13-17 des Finanzamts München wurden zur Behebung der festgestellten baulichen Mängel seit 2024 nachfolgende Maßnahmen in Auftrag gegeben:

– Umfangreiche Brandschutzsanierungen (z. B. Einbau von Brandschutztüren und Erneuerung der Elektroverteilung) zur Umsetzung des aktualisierten Brandschutzkonzepts des Staatlichen Bauamts.
– Maßnahmen zur Asbestsanierung, insbesondere zur Asbestabschottung.

Die Maßnahmen sind größtenteils abgeschlossen bzw. befinden sich aktuell in Umsetzung und werden im Laufe dieses Jahres noch abgeschlossen. Die Gesamtkosten der vorgenannten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 360 Tsd. Euro.

Der Schutz seiner Beschäftigten hat für den Freistaat höchste Priorität. Dies schließt selbstverständlich auch den Erhalt der staatlichen Dienstgebäude ein. Die Dienstgebäude werden daher regelmäßig gemeinsam mit den zuständigen Staatlichen Bauämtern und bei Bedarf externen Sachverständigen begutachtet. Soweit Mängel festgestellt werden, werden sie nach Dringlichkeit priorisiert und behoben.

Durch die fortlaufende Prüfung des Zustands der Gebäude und die schrittweise Behebung von baulichen Defiziten ist eine Generalsanierung der Gebäude in der Karlstraße 9-11 und 13-17 bis auf Weiteres nicht erforderlich.