Meine Anfrage zum Plenum vom 24.06.2025:
Vor dem Hintergrund der im Artikel „Ein kräftiger Schluck aus der Pulle?“ (Abendzeitung München, 31.05.2025) geschilderten massiven Einspruchswelle frage ich die Staatsregierung, wie viele Einsprüche sind gegen Grundsteuerbescheide seit Inkrafttreten der Reform in Bayern insgesamt eingegangen (bitte
absolut und prozentual zu allen Bescheiden), wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand dieser Einsprüche in den bayerischen Finanzämtern (bitte aufschlüsseln nach erledigten und noch offenen Einsprüchen sowie Angabe der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer) und aus welchen Gründen wurden Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide in Bayern überwiegend ein gelegt?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, der Erlass der Grundsteuerbescheide sowie die Erhebung der Grundsteuer liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Die Finanzbehörden liefern für die neue Berechnung der Grundsteuer ab 2025 nur die Bemessungsgrundlage. Innerhalb der jeweiligen Rechtsbehelfsfrist kann Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Bescheid über den Grundsteueräquivalenzbetrag oder den Grundsteuermessbescheid (jeweils vom Finanzamt) eingelegt werden. Gegen den Grundsteuerbescheid (von der Gemeinde) kann ein Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt werden. Insgesamt wurden von den Finanzämtern in Bayern im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform bislang rund 12 Mio. Bescheide erlassen. Es wurden bisher rund 1,3 Mio. Einsprüche bei den bayerischen Finanzämtern eingelegt. Die Einspruchsquote liegt bei rund 11,3 Prozent. Von den bei den Finanzämtern insgesamt eingegangenen Einsprüchen wurden bereits rund 283 000 Einsprüche abschließend erledigt. In rund 215 000 Fällen konnte dem Einspruch abgeholfen werden. Die bisher noch nicht erledigten Einsprüche betreffen zum weit überwiegenden Teil verfassungsrechtliche Fragen, zu denen noch Gerichtsverfahren anhängig sind und die deshalb abgewartet werden. Zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der erledigten Einsprüche werden keine
Aufzeichnungen geführt. Zur Anzahl der gegen Grundsteuerbescheide der Gemeinden eingelegten Widersprüche liegen dem Finanzressort keine Informationen vor.
Die Anfrage zum Download gibt’s hier.