Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 25.09.2019:
Ich frage die Staatsregierung,
- wie erklärt es sich, dass das Sonderinvestitionsprogramm „Konversion von Komplexeinrichtungen“ laut Kabinettsbericht der Staatsregierung vom 03.09.2019 abweichend vom Doppelhaushalt 2019/2020 für dieses Jahr 12,2 Mio. Euro umfasst,
- aus welchen Bestandteilen (z. B. Haushaltstitel) setzt sich dieser Betrag konkret zusammen und
- in welcher Höhe werden die vier Konversionsprojekte in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken jeweils gefördert?
Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Der im Kabinettsbericht der Staatsregierung vom 03.09.2019 genannte Betrag von 12,2 Mio. Euro ergibt sich aus den im Doppelhaushalt 2019/2020 für das Sonderinvestitionsprogramm (Kap. 10 05 Tit. 893 01) für 2019 enthaltenen Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 5 Mio. Euro brutto und weiteren Mitteln aus der Wohnraumförderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (Kap. 09 04 Tit. 863 66). Damit werden vier Konversionsprojekte gefördert.
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Beträge entsprechen dem maximalen Förderumfang des jeweiligen Konversionsprojekts:

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