Anfrage zum Plenum: Rückkehr von elektronischer zu händischer Aktenführung in der bayerischen Finanzverwaltung

Meine Anfrage zum Plenum vom 09.06.2026 findet ihr hier!

Ich frage die Staatsregierung, aus welchen Gründen wurde in der bayerischen Finanzverwaltung von elektronischer Aktenführung wieder auf händische Aktenführung umgestellt, welche Behörden, Dienststellen und Arbeitsbereiche innerhalb der Finanzverwaltung sowie gegebenenfalls weitere beteiligte Behörden waren beziehungsweise sind davon betroffen und wie ist der Zeitplan für die Rückkehr zur elektronischen Aktenführung?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Entsprechende Änderungen in der Aktenführung haben sich in der bayerischen Finanzverwaltung zuletzt lediglich im Bereich der Strafakten ergeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf diese Umstellung bezieht. Die behördlichen Strafakten sind nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Strafprozeßordnung ab dem 1. Januar 2026 elektronisch zu führen. Dieser Stichtag kann gemäß § 15 Abs. 2 Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung durch Landesverordnung verschoben werden. Mit der technischen Umsetzung der elektronischen Aktenführung für Steuerstrafverfahren sind im Gesamtvorhaben KONSENS andere Länder beauftragt. Bayern ist insoweit auf die bundesweite Bereitstellung der entsprechenden Software angewiesen. Die zuständigen Länder konnten die Software jedoch nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2026 bereitstellen. Durch § 6a der Finanzgerichtlichen eAkten-Verordnung wurde daher festgelegt, dass die behördlichen Akten in Strafsachen von den Bußgeld- und Strafsachenämtern und Steuerfahndungsstellen der Finanzämter übergangsweise vom 1. Februar 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026 in Papierform angelegt bzw. weitergeführt werden.