Meine Anfrage zum Plenum vom 29.10.2025 zum Download hier!
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten aus Geldwäsche und organisierter Kriminalität wurden in Bayern in den vergangenen fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen (bitte pro Jahr angeben), welche finanziellen Rückflüsse haben sich für den Staatshaushalt daraus ergeben (bitte pro Jahr angeben) und plant oder unterstützt die Staatsregierung aktuell eine Initiative für eine gesetzliche Beweislastumkehr bei Vermögenswerten unklarer Herkunft,
um Geldwäsche in Bayern effektiver zu bekämpfen?
Antwort des Staatsministeriums der Justiz:
Verfahren zur Einziehung von Vermögenswerten aus Geldwäsche und Organisierter Kriminalität werden in der Justizgeschäftsstatistik nicht gesondert erfasst. Der bayerischen Strafverfolgungsstatistik lässt sich lediglich entnehmen, in wie vielen Fällen gegenüber Verurteilten, die wegen Geldwäsche verurteilt wurden, auch eine (erweiterte) Einziehung von Taterträgen nach §§ 73, 73a, 73c Strafgesetzbuch (StGB) angeordnet wurde, wobei keine Aussagen zu den konkreten Einziehungssummen enthalten sind.
In den Jahren 2019 bis 2023 ergibt sich aus der Strafverfolgungsstatistik folgendes
Bild: (Anzahl der Verurteilten nach § 261 StGB, gegen die eine (erweiterte) Einziehung von Taterträgen nach §§ 73, 73a, 73c StGB ausgesprochen wurde / pro Jahr)
253 / 2023
146 / 2022
97 / 2021
64 / 2020
63 / 2019
Hinzuweisen ist in diesem Kontext darauf, dass der Geldwäschetatbestand in den letzten Jahren zahlreichen Änderungen unterworfen war. Die Kodifizierung der Anwendbarkeit und des Vorrangs der Einziehungstatbestände nach §§ 73 ff. StGB, welche nunmehr in § 261 Abs. 10 StGB geregelt sind, sind erst seit 18. März 2021 in Kraft.
Die bayerische Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 ist noch nicht veröffentlicht.
Eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Vorgänge ist nicht mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich. Aus diesem Grund kann auch nicht ermittelt werden, welche finanziellen Rückflüsse für den Staatshaushalt sich hieraus ergeben haben.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält in den Zeilen 2661 bis 2263 sowie 2876 f. das Bekenntnis zur Einführung einer vollständigen Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft, insb. um die Organisierte Kriminalität noch wirkungsvoller bekämpfen zu können. Dieses Anliegen wird begrüßt. Die Bundesregierung ist nun aufgerufen zu prüfen, wie sich eine solche Beweislastumkehr verfassungs- und völkerrechtskonform in das geltende Recht integrieren lässt.