Anfrage zum Plenum: Beamtenbesoldung: verfassungsrechtliche Risiken einer verzögerten Tarifübertragung

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Ich frage die Staatsregierung, welche verfassungsrechtlichen Risiken sieht sie in einer zeitlich verzögerten Übertragung von Tarifergebnissen auf die bayerische Beamtenbesoldung, wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss des Zweiten Senats vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten die Vereinbarkeit einer zeitlich verzögerten Übertragung von Tarifergebnissen mit Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz und welche Prüfungen hat die Staatsregierung vorgenommen, um die Vereinbarkeit einer verzögerten Tarifübertragung mit den o. g. Leitsätzen zu prüfen (bitte unter Angabe von Zeitpunkt, beteiligten Ressorts sowie ggf. eingeholten Gutachten oder Stellungnahmen)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 wurde am 19.11.2025 verkündet. Das Bundesverfassungsgericht macht darin keine konkreten Vorgaben für die Übertragung eines Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich, sondern stellt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation neu auf. Diese Vorgaben werden neben haushalterischen Erwägungen Maßstab für die Frage sein, wie das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Beamtenbereich übertragen werden kann. Zunächst bleibt jedoch das konkrete Tarifergebnis abzuwarten.