Anfrage zum Plenum: Baustopp Klinikum Bayreuth

Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 19.07.2021:

Ich frage die Staatsregierung,

wie bewertet sie den neuerlichen Stopp der Planungen zum abschnittsweisen Neubau am Klinikum Bayreuth, der kürzlich durch die Klinikleitung veranlasst wurde, welche förderrechtlichen Konsequenzen hat dieser Schritt und in welcher Form hat sie auf diesen Vorgang bereits reagiert?

Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) war in die von der Krankenhausträgerin eigenverantwortlich getroffene Entscheidung nicht eingebunden. Presseberichten zufolge sollen der Krankenhauszweckverband Bayreuth und der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH in einer gemeinsamen Sitzung am 10.05.2021 beschlossen haben, nochmals eine unabhängige externe Prüfung der bisherigen Planungen zur Sanierung des Klinikums Bayreuth unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen durchzuführen und die bereits begonnenen Baumaßnahmen vorläufig ruhen zu lassen.

Der Beschluss hat keine unmittelbaren förderrechtlichen Konsequenzen. Da durch den vorläufigen Baustopp aktuell weniger Kosten anfallen, wird sich dies momentan nur auf den Mittelabfluss auswirken. Sollte die neuerliche Überprüfung jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass die Maßnahme anzupassen ist, könnten die bisher
bereit gestellten Mittel nicht ohne Weiteres für das geänderte Vorhaben genutzt werden. Vielmehr wäre eine Neueinplanung mit modifiziertem Inhalt notwendig. Außerdem können nur Kosten von Maßnahmen gefördert werden, die auch tatsächlich realisiert werden. Alle im ersten Bauabschnitt bereits entstandenen Aufwendungen,
die bei einer Planänderung verloren wären, hätte die Krankenhausträgerin deshalb selbst zu finanzieren.

Es bleibt zunächst abzuwarten, welche Schlüsse die Krankenhausträgerin aus der nochmaligen Überprüfung des zielplanerischen Konzepts zieht. Erst auf dieser Grundlage kann durch das StMGP geprüft werden, ob bzw. welche förderrechtlichen Folgen veranlasst sind.