Hier finden Sie meine Anfrage zum Plenum vom 03.06.2024:
Ich frage die Staatsregierung,
- ist die aufsichtliche Prüfung der Ende 2017 vom Betreiber RWE für Block C des Atomkraftwerks Gundremmingen vorgelegten Periodischen Sicherheitsprüfung (PSÜ) abgeschlossen,
- wenn ja, wo wird diese PSÜ und die aufsichtliche Bewertung veröffentlicht werden und
- welche Schwächen und Risiken der Anlage ergaben sich aus der PSÜ?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Die aufsichtliche Prüfung der vom Betreiber RWE Ende 2017 für den Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen (KRB II) vorgelegten Periodischen Sicherheitsprüfung (PSÜ) durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter Hinzuziehung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) als atomrechtliche Sachverständige nach § 20 Atomgesetz (AtG) ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Prüfungen des TÜV SÜD, insbesondere was die Sicherheitsstatusanalyse anbelangt, sind allerdings weit fortgeschritten. Aufgrund der umfangreichen Unterlagen, die im Rahmen einer PSÜ bei der Aufsichtsbehörde einzureichen sind, ist eine Prüfdauer von mehreren Jahren bundesweit üblich.
Die Pflicht zur Durchführung einer PSÜ und zur Vorlage ihrer Ergebnisse und Bewertung bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde richtet sich gemäß § 19a AtG an den Betreiber eines Kernkraftwerks. Eine Veröffentlichungspflicht besteht weder für den Betreiber noch für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Eine Veröffentlichung der PSÜ oder der aufsichtliche Bewertung ist nicht vorgesehen.
Bisher haben sich keine Erkenntnisse über Schwächen oder Risiken der Anlage und kein Nachbesserungsbedarf ergeben, weder für den bereits seit Ende 2021 beendeten Leistungsbetrieb noch für den Nichtleistungsbetrieb. Gegenteiliges ist auch mit Abschluss der Prüfungen nicht zu erwarten.