Anfrage: Verwaltungssoftware Grundsteuer

Ich frage die Staatsregierung:

Inwieweit ist die Software, die die Finanzverwaltungen der Bundesländer für die Verwaltung der Grundsteuer verwenden, bundesweit zentralisiert, welches Bundesland ist nach Kenntnis der Staatsregierung federführend bei der Programmierung und Weiterentwicklung der für die Verwaltung der Grund-steuer in der Finanzverwaltung notwendige Software und von welchem Zeit-raum geht die Staatsregierung aus; der notwendig ist, um die Software nach dem möglichen Beschluss einer Reform entsprechend einsatzfähig zu machen?

Antwort des Staatsministeriums für Finanzen und für Heimat:

Derzeit sind bundesweit vier verschiedene Verfahren für die Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundsteuer im Einsatz. Festsetzung und Verwaltung der Grundsteuer obliegt den Kommunen. Bayern wird auf Basis des gesetzlich festgelegten Bewertungsmodells ein neues Rechtsmodul entwickeln und zur Integration den vier Verfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist Bayern mit dem Verfahren ELSTER verantwortlich für die Entwicklung der elektronischen Grundsteuererklärung. Eine belast-bare Terminplanung ist erst nach Vorliegen der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen möglich. Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese Anforderungen rechtzeitig vorliegen und eine IT-technische Umsetzung zum ersten Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgen kann.