Meine Anfrage zum Plenum am 11.05.2020:
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Durchsuchungen bei Verdachtsfällen auf Steuerdelikte seitens der Finanzbehörden seit Beginn 2020 angesetzt wurden (bitte aufschlüsseln nach geplantem Monat der Durchsuchung, An-zahl der durchgeführten Durchsuchungen, Anzahl der nicht durchgeführten Durchsuchungen), wie viele der durchgeführten Durchsuchungen zu einem Ergebnis geführt haben (bitte angeben nach Monat und Ergebnis) und ob ein Hygienekonzept für Durchsuchungen durch die Finanzbehörden vorliegt (bitte angeben, für wann ein solches Konzept geplant ist)?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat:
Die angefragten Daten werden grundsätzlich statistisch nicht erfasst. Aufgrund der Anfrage wurde eigens eine aufwändige manuelle Erhebung veranlasst. Dabei wurden die Fälle bzw. Fallkomplexe gezählt, für die bereits Durchsuchungsmaßnahmen terminiert waren. Hingewiesen wird dabei darauf, dass nicht alle geplanten und nicht durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Coronavirus, sondern auch aus anderen Gründen, verschoben wurden. Die Tatsache, dass Maßnahmen bislang nicht durchgeführt wurden, bedeutet lediglich einen Aufschub, die Durchsuchungen werden dem Legalitätsprinzip entsprechend nachgeholt. In verjährungsbedrohten Fällen wurden Maßnahmen stets durchgeführt.
Da eine Durchsuchungsmaßnahme in der Regel am Anfang strafrechtlicher Ermittlungen der Steuerfahndung steht und danach noch langwierige weitere Maßnahmen wie z. B. die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel durchzuführen sind, können Ergebnisse aus Maßnahmen, die ab Januar stattgefunden haben, noch nicht mitgeteilt werden.

Ein Konzept über organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wurde für die Finanzämter erstellt. Ab 25. Mai 2020 soll ein weitgehend normalisierter Betrieb im Außendienst der Steuerverwaltung, insbesondere der Steuerfahndung wieder ermöglicht werden.